Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Die Strafe im Heimatstaat verbüssen

Pressemitteilung

Die Strafe im Heimatstaat verbüssen
Staatsvertrag zur Ueberstellung verurteilter Personen mit Thailand paraphiert

Schweizerische und thailändische Strafgefangene sollen zukünftig ihre
Haftstrafe im Heimatstaat verbüssen können. Die Delegationen der beiden Länder
haben einen Staatsvertrag über die Ueberstellung verurteilter Personen
paraphiert. Der Vertrag soll  nächstes Jahr unterzeichnet und anschliessend dem
Parlament zur Ratifikation weitergeleitet werden.

Die schweizerische und thailändische Delegation haben ihre zweite
Verhandlungs-runde vom 15. bis 18. Oktober 1996 in Bangkok erfolgreich
abschliessen können. Der ausgehandelte Vertrag legt die Voraussetzungen, das
Verfahren und die Folgen einer Ueberstellung fest. Er ermöglicht nicht nur den
betroffenen Personen, ihre Strafe im Heimatstaat zu verbüssen, sondern
erleichtert auch die soziale Wiede-reingliederung nach ihrer Freilassung. Die
beiden Delegationen haben sich bei ihren Verhandlungen auf Verträge gestützt,
die Thailand zuvor mit verschiedenen anderen europäischen Staaten geschlossen
hatte. Die Schweizer Delegation wurde von Mario-Michel Affentranger, Chef
Sektion Internationale Verträge im Bundesamt für Polizeiwesen (BAP), geleitet.

Zurzeit sind 16 Schweizer Staatsangehörige in thailändischen Gefängnissen
inhaftiert. Davon befinden sich 13 Personen wegen Drogedelikten in Haft. Die
von den thailändischen Gerichten verhängten Freiheitsstrafen betragen zwischen
zwei und 40 Jahren.

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

21. Oktober 1996