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Entschädigungsabkommen mit Polen von 1949

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN	Bern, 18. Oktober 1996

Pressemitteilung

Entschädigungsabkommen mit Polen von 1949

Von verschiedenen Seiten ist gestern behauptet worden, die Schweiz habe mit
der Volksrepublik Polen nach dem Zweiten Weltkrieg ein geheimes Abkommen
geschlossen, welches der Schweiz erlaubt habe, nachrichtenlose Vermögenswerte
polnischer Staatsbürger für sich zu beschlagnahmen. Diese Behauptung ist
falsch.

Richtig ist, dass die Schweiz am 25.6.1949 mit der Volksrepublik Polen ein
Entschädigungsabkommen abgeschlossen hat. Dieses Abkommen ist publiziert
worden und Teil der amtlichen Sammlung. Dem Abkommen beigelegt wurde ein
vertraulicher, d.h. unveröffentlichter Briefwechsel zwischen den beiden
Delegationschefs. Er datiert ebenfalls vom 25.6.1949. Dieser Briefwechsel
enthält die Verpflichtung, dass die Schweiz nachrichtenlose Vermögenswerte
polnischer Staatsbürger an den polnischen Staat überweisen würde.

Das EDA klärt zur Zeit weitere offene Fragen im Zusammenhang mit den nach dem
Zweiten Weltkrieg abgeschlossenen Entschädigungsabkommen ab. Darunter fällt
insbesondere die Frage, ob und welche Beträge zu welchem Zeitpunkt den
jeweiligen Regierungen ausgehändigt worden sind. Entschädigungsabkommen sind
ebenfalls abgeschlossen worden mit Bulgarien, der CSSR, Jugoslawien, Rumänien
und Ungarn.

Die Beilage enthält das Entschädigungsabkommen mit Polen von 1949 sowie den
bisher unveröffentlichten Briefwechsel.