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Generalversammlung der Internationalen Kommission für das Zivilstandsw

Pressemitteilung

Generalversammlung der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen 1997
in der Schweiz

Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, die Internationale Kommission für
das Zivilstandswesen (CIEC) einzuladen, ihre nächste Generalversammlung in der
Schweiz abzuhalten. Die Tagung wird vom 8.-13. September 1997 in Neuenburg
stattfinden.

Die Tätigkeiten der CIEC dienen dem Zweck, die internationale Zusammenarbeit im
Zivilstandswesen zu fördern und die Verwendung von Zivilstandsurkunden über die
Grenzen der Mitgliedstaaten hinaus zum Wohl der beteiligten Menschen zu
erleichtern. Mittel zur Förderung dieses Zweckes ist die gegenseitige
Information. Dem gleichen Ziel dient der Aufbau einer Dokumentation über das
Personen-, Familien-, Staatsangehörigkeits- und internationale Privatrecht
sowie über die Bestimmungen betreffend Heirat und Zivilstandsbeurkundung in den
einzelnen Staaten. Die Vermittlung von Kenntnissen über das ausländische Recht
steht ebenso im Dienste der Harmonisierung des Zivilstandswesens der
Mitgliedstaaten wie die 26 Übereinkommen und acht Empfehlungen, welche die CIEC
bisher ausgearbeitet hat.

Der 1948 gegründeten CIEC gehören gegenwärtig 13 Staaten an, darunter auch
sämtliche Nachbarstaaten der Schweiz. Weitere europäische Staaten, so einige
aus dem ehemaligen Ostblock, verfolgen die Arbeit der Kommission als
Beobachter.

16. Oktober 1996

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte:

Martin Jäger, Chef des Eidg. Amtes für das Zivilstandswesen, Tel. 322 47 65.