Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

PKB: Erste Würdigung des Bundesrates zum PUK-Bericht

Pressemitteilung

Erste Würdigung des Bundesrates zum PUK-Bericht

Der Bundesrat beurteilt die von der Parlamentarischen Untersuchungskommission
(PUK) geleistete Arbeit positiv. Ihr Bericht ist eine wertvolle Grundlage zur
Bewältigung der Probleme bei der Pensionskasse des Bundes (PKB). Bei der
politischen Bewertung der Untersuchungsergebnisse kommt der Bundesrat zu
teilweise anderen Schlüssen. Er akzeptiert aber den Vorwurf, seine
Aufsichtspflicht nicht optimal wahrgenommen zu haben. Zudem räumt er
Führungsdefizite im Bundesamt und damit verbunden im Eidg. Finanzdepartement
(EFD) ein. Schliesslich bestätigt die PUK die Meinung des Bundesrates, wonach
die Altersvorsorge des Bundes nicht gefährdet ist.

In einer ersten, summarischen Würdigung stellt der Bundesrat fest, dass die
Kommission eine beeindruckende Leistung erbracht hat. Der Bericht ist eine
umfassende und realitätsnahe Beschreibung der Probleme. Die Analyse vermag über
weite Strecken zu überzeugen. Zusammen mit den Lösungsvorschlägen in den
Bereichen Informatik, Finanzen, Führung und Organisation bildet sie eine
wertvolle Grundlage zur Problembewältigung. Die Chancen zur Erarbeitung
wirkungsvoller Massnahmen haben sich damit verbessert, auch wenn der Weg zu
deren Umsetzung noch weit ist.

Der Bundesrat nimmt die Empfehlungen der PUK entgegen. Er will sie vertieft
prüfen und nach Möglichkeit auch umsetzen. Ueber den Stand der entsprechenden
Arbeiten wird dem Parlament periodisch Bericht erstattet.

Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, wonach sich die Regelung von
Aufsicht und Kontrolle im Bereich der PKB nicht bewährt hat. Eine Neuordnung
dieser Aufgaben drängt sich auf.

Schliesslich wird anerkannt, dass in bezug auf die Eidgenössische
Versicherungskasse (EVK) Einschätzungs- und Führungsfehler begangen worden
sind. So gelang es dem führungsmässig und teilweise auch fachlich überforderten
Management der Kasse über Jahre hinweg nicht, die Ursachen der Probleme zu
erkennen und Massnahmen zu deren Behebung umzusetzen. Auch die ausgesprochen
intensive Betreuung des EVK-Dossiers durch den damaligen EFD-Vorsteher
vermochte daran nichts zu ändern. Das ausgeprägte persönliche Engagement und
die zu grosse Nähe zum Geschäft mögen sogar dazu beigetragen haben, dass viele
Probleme nicht richtig  eingeschätzt wurden.

Der Bundesrat hat zwar durchaus gehandelt und den Vorsteher des EFD zu
Massnahmen verpflichtet. Er hätte aus heutiger Sicht aber früher und
nachhaltiger reagieren sowie den betroffenen Kollegen in der Problemlösung
aktiver begleiten sollen, statt sich auf die Zusicherung zu verlassen, die
Lösung der Probleme sei in erster Linie eine Zeitfrage. Immerhin hatten aber
qualifizierte Experten die Erfolgschancen noch im Frühjahr 1995 als intakt
beurteilt. Auch zugezogene Unternehmen von Weltruf trauten sich die Bewältigung
der Schwierigkeiten durchaus zu. Der Bundesrat anerkennt auch, dass ihn bei den
kritisierten Wahlen ins oberste EVK-Kader eine Mitverantwortung trifft.

Hingegen hat der Bundesrat den Eindruck, dass die PUK gegenüber der
Landesregierung eine viel kritischere Haltung einnimmt als gegenüber den
verschiedenen Kontrollorganen des Parlamentes.

Der Bundesrat ist auch bereit, sich mit den von der PUK angesprochenen
Schwächen des Kollegialsystems in der Beaufsichtigung der Departementsvorsteher
vertieft zu befassen. Er teilt aber die Meinung der PUK nicht, wonach das
Kollegialsystem als solches versagt hat. Eine Verstärkung der parlamentarischen
Oberaufsicht, wie sie die Kommission vorschlägt, würde die festgestellten
Mängel nicht beheben. Erfolgversprechende Lösungsansätze muss das Kollegium
selber entwickeln und erproben, bevor es sie in Kraft setzt. Der Bundesrat
widersetzt sich vor allem Vorschlägen, die geeignet sind, die Gewaltenteilung
zu verletzen und damit die Verantwortlichkeiten zu vermischen. Daran kann
letztlich auch das Parlament kein Interesse haben. Es würde jede
Glaubwürdigkeit als Kontrollinstanz dort verlieren, wo es bei einem Entscheid
im Delegationsbereich des Bundesrates Mitverantwortung trägt.

Schliesslich stellt der Bundesrat fest, dass auch nach Meinung der PUK die
Altersvorsorge der 167'000 Mitglieder dieser Kasse nicht gefährdet ist.
Bundesrat Villiger wird übermorgen im einzelnen über die vorgesehenen
Massnahmen zur Bewältigung der Probleme informieren. Eines steht für den
Bundesrat fest: Durch die Probleme der PKB wird den Versicherten kein Schaden
entstehen.

Der Bundesrat wird nun den PUK-Bericht sorgfältig analysieren und zuhanden des
Parlamentes eine ausführliche Stellungnahme vorbereiten.

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

16.10.96