Strafanzeige wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses in der ARK
Pressemitteilung
Strafanzeige wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses in der ARK
Herr Dr. René Flubacher, Präsident der Schweizerischen Asylrekurskommission
(ARK), hat am 10. Oktober 1996 bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige wegen
Verletzung des Amtsgeheimnisses (Art. 320 StGB) gegen Unbekannt eingereicht.
Diese Anzeige steht im Zusammenhang mit der Weitergabe von amtlichen Unterlagen
an Zeitungen.
Dies teilte er gleichentags dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement
mit, dem die ARK administrativ zugeordnet ist.
11. Oktober 1996
EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst