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Anpassung der Zollansätze auf Futtergetreide und Futtermittel

PRESSEMITTEILUNG

Anpassung der Zollansätze auf Futtergetreide und Futtermittel
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Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) hat mit Wirkung ab 1. Oktober 
1996 die
Zollansätze auf Futtergetreide und Futtermittel aufgrund der Preisverhältnisse im 
In- und
Ausland neu festgesetzt.
Die Getreideernten in Kanada, den USA und der Europäischen Union (EU) haben die 
guten
Erwartungen noch übertroffen. Höhere Anbauflächen und günstige Wetterentwicklungen 
lassen zudem
auf der südlichen Hemisphäre Rekordernten erwarten. Als Folge dieser Entwicklung 
haben die
Weltmarktpreise für Getreide weiter nachgelassen. Die EU hat zudem die Exporttaxen 
auf Weizen
aufgehoben und richtet wieder Export-Erstattungen aus.
Als Folge der hohen Getreideernten im Inland und der sinkenden Nachfrage nach Kraftfutter
zeichnet sich erstmals eine Überversorgung an Futtergetreide ab. Der Futtermittelmarkt 
ist bei
den Energieträgern ausreichend mit Inlandware versorgt. Pflanzliche Proteinträger 
werden nach
wie vor importiert. Mit der Anpassung werden die Preisverhältnisse zwischen inländischen 
und
Importfuttermitteln gewahrt.

Bern, 1. Oktober 1996
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Bundesamt für Landwirtschaft, Sektion Marktfragen, Andres Bolliger,
Tel. 031/322 26 87