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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Es kommt immer wieder vor, dass Mitglieder des Bundesrates für Werbezw

Pressemitteilung

Es kommt immer wieder vor, dass Mitglieder des Bundesrates für Werbezwecke
benützt werden.

Nachdem sich verschiedene Medien erkundigt haben, wie sich der Bundesrat zur
Verwendung der Namen oder der Fotos seiner Mitglieder zu Werbezwecken oder für
sonstige kommerzielle Vorhaben stellt, veröffentlichen wir in der Beilage einen
Brief, in dem der Bundesrat seine Haltung im Zusammenhang mit dem jüngsten
Beispiel betreffend eine Möbelfirma darlegt.

Generell nimmt der Bundesrat folgende Haltung ein:

Die Mitglieder des Bundesrates lehnen jede Verwendung ihres Namens, ihrer
Funktion oder ihrer Abbildung für kommerzielle Zwecke ab.

Der Bundesrat stellt fest, dass das Vorgehen der entsprechenden Werbefirmen
nicht den branchenüblichen Usanzen entspricht, vor der Verwendung von Bildern
oder Namen das Einverständnis der Betroffenen einzuholen.

In den Fällen, wo eine solche Verwendung ohne das Wissen der Mitglieder des
Bundesrates und gegen ihren ausdrücklichen Willen dennoch stattgefunden hat,
regte der Bundesrat in der Vergangenheit mehrfach an, man solle einen
angemessenen Betrag einer karitativen Organisation zur Verfügung stellen.

Es ist selbstverständlich, dass weder den Mitgliedern des Bundesrates noch der
Bundeskasse aufgrund solcher Abmachungen je finanzielle Mittel zugeflossen
sind.

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

07.11.96

PS: Wie die Firma IKEA mit Brief vom 6.11.96 mitteilt, hat sie beschlossen, dem
Schweizerischen Roten Kreuz den Betrag von 3´000 Franken zu überweisen.