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Grünes Licht für Baurechtsvertrag mit der FIFA

Pressemitteilung

Grünes Licht für Baurechtsvertrag mit der FIFA

Der Bundesrat hat entschieden, für die Fédération Internationale de Football -
Association (FIFA) eine Ausnahme von der Bewilligungspflicht für den Erwerb von
Grundstücken durch Personen im Ausland zu gestatten.

Die FIFA hat ihren Sitz seit bald 70 Jahren in Zürich. Die bestehenden
Räumlich-keiten vermochten den Raumbedarf der FIFA nicht mehr zu decken. Sie
schloss deshalb einen Baurechtsvertrag mit der Stadt Zürich über die
Hotelliegenschaft "Sonnenberg" ab, welcher in der Referendumsabstimmung vom 22.
September 1996 vom Stimmvolk der Stadt Zürich klar gutgeheissen wurde.

Als Person im Ausland untersteht der Erwerb einer Liegenschaft durch die FIFA
den Vorschriften der Lex Friedrich. Dieses Gesetz ermöglicht es dem Bundesrat,
ausländische Staaten und Organisationen sowie andere Erwerber von der
Bewilligungspflicht zu befreien, wenn der Erwerb im staatspolitischen Interesse
des Bundes liegt. Von dieser Möglichkeit macht der Bundesrat nur sehr
zurückhaltend Gebrauch. Bei der FIFA handelt es sich allerdings um einen
weltweit tätigen Sportverband, welcher das politische, ökonomische, soziale und
kulturelle Leben in der Schweiz bereichert. Am Verbleib der FIFA besteht ein
öffentliches Interesse von nationaler Tragweite, welchem der Bundesrat mit
seinem Entscheid Rechnung getragen hat.

6. November 1996
EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Christoph Bandli, Sektion Erwerb von Grundstücken durch
Personen im Ausland, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 - 322 41 21