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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Abkommen zwischen dem Schweizer Bundesrat un der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN                      Bern, 29. November
1996

Pressemitteilung

Abkommen zwischen dem Schweizer Bundesrat und der Internationalen
Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften

Bundesrat Flavio Cotti, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für
auswärtige Angelegenheiten, und Mario Villarroel Lander, Präsident der
Internationalen Föderation der Rotkreuz- und
Rothalbmond-Gesellschaften, haben heute ein Sitzabkommen unterzeichnet,
das die Rechtsstellung der Internationalen Föderation in der Schweiz
regelt.

Die Bedeutung der Aktivitäten der Internationalen Föderation, das
öffentliche Interesse und die Anerkennung, welche sie auf
internationaler Ebene geniessen, haben die Bundesbehörden veranlasst,
ein solches Abkommen abzuschliessen. Gemäss dessen Bestimmungen
geniesst die Internationale Föderation als Institution Privilegien und
Immunitäten, wie sie gewöhnlich einer internationalen Organisation
eingeräumt werden, darunter die Befreiung von der Mehrwertsteuer. Ihre
Mitarbeiter geniessen diese Privilegien und Immunitäten in beschränktem
Masse. Die Internationale Föderation (früher: Liga der
Rotkreuz-Gesellschaften) kam in der Schweiz schon vorher in den Genuss
eines Steuerabkommens, das die Institution und ihre Mitarbeiter von der
Entrichtung direkter Steuern befreite. Das heute abgeschlossene
Sitzabkommen beinhaltet hinsichtlich der steuerlichen Rechtsstellung
folglich nichts grundsätzlich Neues.

Das Abkommen verschafft der Internationalen Föderation eine
Rechtsstellung, die sie gegen aussen im Rahmen ihrer humanitären
Aktivitäten, namentlich gegenüber Staaten, auf deren Hoheitsgebiet sie
eine Delegation einzurichten gedenkt, geltend machen kann. Im übrigen
ist die Stärkung der Rechtsstellung der Internationalen Föderation in
Genf durch dieses Sitzabkommen Ausdruck der aktiven Politik, welche die
Schweiz gegenüber den internationalen Organisationen unterhält. Sie
wird ohne jeden Zweifel zur Förderung der Stadt Genf als
internationales humanitäres Zentrum beitragen.

Für weiterführende Auskünfte: Direktion für Völkerrecht, Frau Evelyne
Gerber, Tel. 031 322 31 69.