Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Gewährleistung kantonaler Verfassungen


Pressemitteilung

Gewährleistung kantonaler Verfassungen

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, folgende Änderungen kantonaler
Verfassungen zu gewährleisten:

- im Kanton Obwalden:
Zuständigkeiten zur Bürgerrechtserteilung
Durch die Verfassungsänderung werden die Zuständigkeiten zur Erteilung des
kantonalen und kommunalen Bürgerrechts geändert. Die Zuständigkeiten sind
künftig auf generell tieferer Stufe angesiedelt.

Gesamterneuerungswahl der Gemeinderäte
Um die Wahltermine von kantonalen und kommunalen Behörden zu entflechten, wird
die laufende Amtsdauer für Gemeinderäte um zwei Jahre verlängert.

- im Kanton Zug:
Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Kantonsgerichts
Durch die Verfassungsänderung wird die bisher in der Verfassung
festgeschriebene Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Kantonsgerichts
aufgehoben und dem Kantonsrat die Befugnis erteilt, diese Zahl festzulegen.

Ausserordentliche Ersatzmitglieder der Gerichte
Der Kantonsrat erhält durch die Verfassungsänderung die Möglichkeit, für das
Kantonsgericht, das Obergericht und das Verwaltungsgericht ausserordentliche
Ersatzmitglieder zu wählen.

- im Kanton Schaffhausen:
Straffung der Rechtspflege
Eine umfassende Vorlage auf Gesetzesstufe, welche die Straffung der
Rechtspflege zum Ziel hat, erfordert auf Verfassungsstufe punktuelle
Änderungen.

- im Kanton Graubünden:
Zuständigkeit zur Erhebung von Quellensteuern
Im Rahmen einer umfassenden Revision des kantonalen Steuergesetzes, in welcher
insbesondere die Anpassung des kantonalen Rechts an die bundesrechtlichen
Bestimmungen über die Steuerharmoniserung erfolgt, wird auf Verfassungsstufe
die Zuständigkeit zur Erhebung von Quellensteuern neu dem Kanton übertragen.

- im Kanton Wallis:
Stille Wahl und Änderung der Daten der Staatsrats- und Ständeratswahlen
Durch die Verfassungsänderung wird beim Vorliegen gewisser Konstellationen die
stille Wahl des Staatsrates und Ständerates eingeführt. Ausserdem wird das
Datum für den zweiten Wahlgang vom ersten auf den zweiten Sonntag nach dem
ersten Wahlgang festgelegt

- im Kanton Genf:
Reorganisation der öffentlichen Verkehrsbetriebe
Die auf einem Gegenvorschlag zu einer Initiative beruhende Verfassungsänderung
schafft die Grundlagen für eine erhöhte Flexibilität der öffentlichen
Verkehrsbetriebe. Diese erhalten neu ein Gloablbudget für mehrere Jahre. Das
Verhältnis zwischen dem Staat und den Verkehrsbetrieben wird für dieselbe Dauer
in einem Leistungsvertrag festgelegt.

Die vorliegenden Verfassungsänderungen sind bundesrechtskonform, weshalb für
alle die Gewährleistung beantragt wird. Im Zusammenhang mit den
Verfassungsänderungen der Kantone Schaffhausen und Graubünden wirft die
Botschaft die Frage auf - ohne sie abschliessend zu beantworten -, ob der von
diesen Kantonen gewählte Mechanismus des Inkrafttretens in Form einer Koppelung
der Verfassungsbestimmung an die Annahme der Ausführungsgesetze dem Grundsatz
der Stimm- und Wahlfreiheit widerspreche.

25. November 1996

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Lisbeth Sidler, Abteilung I für Rechtssetzung, Bundesamt für
Justiz,
Tel. 031 - 322 43 92