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Bewährungsprobe für Raumplanung in Bund und Kantonen


Pressemitteilung

Bewährungsprobe für Raumplanung in Bund und Kantonen

Aussprache zwischen Bundesrat Koller und den Kantonen

Bundesrat Arnold Koller, Vorsteher des Eidgenössi-schen Justiz- und
Polizeidepartements (EJPD), traf sich am Freitag zur jährlichen Aussprache mit
den kantonalen Planungsdirektorinnen und -direktoren. Im Vordergrund standen
Fragen wie das Raumplanungsrecht weiterententwickelt und der bundesrätliche
Bericht über die Grundzüge der Raumordnung Schweiz umgesetzt werden sollen.

Bundesrat Koller unterstrich, dass die Raumplanung vor dem Hintergrund des
wirtschaftlichen und gesell-schaftlichen Wandels Bund und Kantone
herausfordere: sie stehe vor einer eigentlichen Bewährungsprobe. In diesem
Frühjahr stellte der Bundesrat deshalb neue Weichen für die künftige
Raumordnungspolitik. Mit den Grundzügen der Raumordnung Schweiz hat er sich
einen Orientierungsrahmen gegeben, der für das raumwirksame Handeln des Bundes
klare Ziele vorgibt. Leitidee die-ser Grundzüge ist das Konzept des vernetzten
Systems von Städten und ländlichen Räumen; sie ist ein Be-kenntnis für die
Erhaltung der Standortqualität unse-res Wirtschafts- und Lebensraumes und damit
auch eine raumordnungspolitische Antwort der Schweiz auf den zunehmend härter
werdenden Wettbewerb der Wirt-schaftsstandorte in Europa. Bundesrat Koller
betonte gegenüber den Regierungsräten die Notwendigkeit einer engen
Zusammenarbeit. Gelte es doch, die Grundzüge partnerschaftlich zwischen Bund
und Kantonen insbe-sondere über die Sachpläne des Bundes und die kanto-nalen
Richtpläne praxistauglich umzusetzen. In einem Realisierungsprogramm 1996-99
hat der Bundesrat der Verwaltung überdies eine ganze Reihe von Aufträgen
erteilt, um die raumwirksamen Tätigkeiten des Bundes besser auf die Ziele der
Raumordnung auszurichten.

Mit seinen Vorschlägen für eine Teilrevision des Raumplanungsgesetzes hat der
Bundesrat Anpassungen der Vorschriften über die Landwirtschaftszone und das
Bauen ausserhalb der Bauzonen vorgelegt. Ziel dieser Vorschläge ist es, der
Landwirtschaft mehr Flexibili-tät zu verschaffen, um die Folgen des
landwirtschaft-lichen Strukturwandels besser bewältigen zu können. Überdies
sollen die Kantone mehr Möglichkeiten erhal-ten,  auf regionale Unterschiede
besser reagieren zu können. Der Revisionsentwurf steht derzeit in der
parlamentarischen Beratung.

Die Kantone benutzten weiter die Gelegenheit, ihre Anliegen dem Vorsteher des
EJPD direkt zu unterbrei-ten. In einer breiten und sehr offen geführten
Dis-kussion wiesen sie auf die Notwendigkeit einer ver-stärkten Koordination
der Raumordnungspolitk des Bun-des für die Kantone hin. Dazu gehöre eine für
den Vollzug in den Kantonen dringend nötige Verbesserung der Abstimmung von
Raumplanungs- und Umweltschutz-recht. Einer Intensivierung bedürfe auch die
Zusam-menarbeit mit dem europäischen Ausland. Sie verwiesen abschliessend auf
die zunehmende Bedeutung der Ver-mittlerrolle der Raumplanung auf Bundesebene
und for-derten eine entsprechende Verstärkung der Fachstelle für Raumplanung im
Rahmen der laufenden Verwaltungs-reform.

22. November 1996

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Fritz Wegelin, Bundesamt für Raum-planung, Tel. 031/322 40
55.