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Wirksame Zwangsmassnahmen

Pressemitteilung

Wirksame Zwangsmassnahmen

Zwischen dem 1. Februar 1995 und dem 31. Juli 1996 wurde in rund 7500 Fällen,
gestützt auf das Bundes-gesetz über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, eine
Vorbereitungs- oder Ausschaffungshaft verfügt. Zu 84,3 Prozent waren illegal
anwesende Ausländer und nur zu 15,7 Prozent Asylsuchende von den
Inhaftierun-gen betroffen.

Diese Zahlen basieren auf einer neuen Umfrage des Bundesamtes für Flüchtlinge
in den Kantonen. Die quantitative Analyse der Ergebnisse zeigt auch auf, dass
von den illegal anwesenden Ausländern, die in Ausschaffungshaft genommen
werden, während der Haft nur 3,5 Prozent ein Asylgesuch nachreichen. Diese
Ge-suche werden noch während der Haft beschleunigt be-handelt. Nur 1,5 Prozent
fechten ihre Haft vor Bun-desgericht an.

Der Erfolg der Zwangsmassnahmen lässt sich daran mes-sen, dass die insgesamt
7500 Inhaftierungen in 6340 Fällen auch zur Ausschaffung der Betroffenen
führten, und das trotz der Weigerung der Bundesrepublik Jugo-slawien,
abgewiesene Asylbewerber zurückzunehmen. Mit Abstand am häufigsten wandten die
Kantone Zürich und Basel-Stadt Zwangsmassnahmen an.

Nicht zu unterschätzen ist auch die präventive Wir-kung des am 1. Februar 1995
in Kraft getretenen Ge-setzes. Die Erhöhung der Höchstdauer der
Ausschaf-fungshaft von 30 Tagen auf neun Monate und die Mög-lichkeit,
straffällige oder nicht kooperierende Asyl-suchende schon während des
Asylverfahrens in Vorbe-reitungshaft zu nehmen, sorgt dafür, dass Asylsuchen-de
heute besser mitwirken, wenn es darum geht, die für den Vollzug einer
Wegweisung notwendigen Reisedo-kumente zu beschaffen.

19. November 1996

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Für weitere Auskünfte: Roger Schneeberger, Informati-onschef BFF, 031/3259350