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Beteiligung an der vierten Überprüfungskonferenz des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen

EIGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN		Bern, 22. November 1996

Pressemitteilung

Beteiligung an der vierten Überprüfungskonferenz des Übereinkommens
über das Verbot von biologischen Waffen
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Die Schweiz wird an der vierten Überprüfungskonferenz des
Übereinkommens über das Verbot der B-Waffen teilnehmen, welche vom 25.
November bis 6. Dezember 1996 in Genf stattfinden wird.

Das B-Waffenübereinkommen vom 10. April 1972, welches bis heute rund
140 Staaten ratifiziert haben, verbietet die Entwicklung, Herstellung
und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen. Die
Überprüfungskonferenz von Genf soll im Lichte der neuesten Entwicklung
im Bereich der B-Waffen die Wirkungsweise dieses Abkommens überprüfen
und sicherstellen, dass die Ziele und Bestimmungen des Vertrags
verwirklicht worden sind. Ferner wird sie den Zwischenbericht der von
einer Sonderkonferenz im Jahre 1994 eingesetzten Ad-hoc-Gruppe einer
Beurteilung unterziehen. Diese Ad-hoc-Gruppe hat den Auftrag, ein
Kontrollinstrument mit Verifikationsmassnahmen zwecks Überprüfung der
Einhaltung des B-Waffenübereinkommens auszuarbeiten.