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Aussprache einer Delegation des Bundesrates mit den Ostschweizer Kanto

Pressemitteilung

Aussprache einer Delegation des Bundesrates mit den Ostschweizer Kantonen

Eine Delegation des Bundesrates, bestehend aus Bundespräsident Jean-Pascal
Delamuraz, Bundesrätin Ruth Dreifuss und Bundesrat Moritz Leuenberger, hat am
Mittwoch abend in Bern Vertreter aller Ostschweizer Kantonsregierungen zu einer
Aussprache empfangen.

Die Kantonsvertreter erklärten, die Ostschweiz fühle sich benachteiligt,
insbesondere in bezug auf NEAT und Bahn 2000, Prämienverbilligungen gemäss
Krankenversicherungsgesetz, Dezentralisierung der Bundesverwaltung, Vertretung
in Kommissionen des Bundes, Radioversorgung, Telecom/PTT, Kreditzuteilung für
National- und Hauptstrassen usw.

Das Gespräch gab der Delegation des Bundesrates die Möglichkeit, einzelne der
von den Ostschweizer Kantonen vorgebrachten Vorwürfe zu widerlegen oder ins
richtige Licht zu rücken.

Bundespräsident Delamuraz wies die Klagen der Ostschweizer Kantone, wonach der
Bundesrat diejenigen bevorzuge, die es verstünden, ihre Forderungen laut
vorzutragen und Druck zu machen, klar zurück. In seiner Politik ist der
Bundesrat gehalten, das Gleichgewicht zwischen allen Regionen zu bewahren.

In bezug auf die Krankenversicherung unterstrich Bundesrätin Dreifuss, der Bund
habe die Pflicht, das soziale Ziel tragbarerer Prämien zu unterstützen. Deshalb
habe er die Prämienhöhe bei der Verteilung der Subventionsgelder neu
mitberücksichtigt.

Was die NEAT betrifft, so unterstrich Bundesrat Leuenberger, dass diese Frage
gegenwärtig von der ständerätlichen Kommission beraten wird. Das Vorhaben
Hirzel-Tunnel ist in der bundesrätlichen Vorlage aus rein verkehrstechnischen
Gründen gestrichen worden. Die Vorlage zur Finanzierung des öffentlichen
Verkehrs enthält eine redimensionierte Anlage der NEAT. Den Anliegen der
Ostschweiz wurde darin Rechnung getragen.

Die Aussprache gab der Delegation des Bundesrates die Gelegenheit, die
Argumente der Ostschweizer Kantone zur Kenntnis zu nehmen. Sie sollen dort, wo
es angebracht ist, berücksichtigt werden.

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

20.11.96