Weisswein: Neue Einfuhrregelung
PRESSEMITTEILUNG
Weisswein: Neue Einfuhrregelung
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Der Bundesrat hat heute beschlossen, die Anteile am Zollkontingent für Weisswein
in den
nächsten vier Jahren zu versteigern. Jeder Importeur wird sich um Kontingentsanteile
bewerben
können, wobei er die Mengen und die Gebotspreise je nach gewünschter Qualität selbst
bestimmt.
Die Zuteilung der Zollkontingentsanteile erfolgt aufgrund der Gebotspreise. Ab dem
1. Januar
2001 werden die Rot- und Weissweinkontingente zusammengelegt, so dass nur noch ein
Gesamtkontingent von 1'700'000 hl bestehen wird.
Die Gebotspreise dürften nicht über das Niveau der Margen zu liegen kommen, die
bis anhin im
Rahmen des Zwischenhandels mit ausländischen Weinen bezahlt wurden. Mit der Verdoppelung
des
Weissweinkontingents und der jährlichen Erhöhung um 10'000 hl kann eine übermässige
Verteuerung
des Weissweins vermieden werden.
Die Weineinfuhren decken zurzeit rund 60 Prozent des inländischen Weinkonsums. Mit
Ausnahme des
Weissweins ist die Einfuhr praktisch frei. Anfang 1996 wurden die Weissweinkontingente
gegenüber den in der WTO notifizierten Volumen auf 150'000 hl verdoppelt. Zudem
hat der
Bundesrat eine weitere Erhöhung der Mengen um jährlich 10'000 hl beschossen. 1997
wird ein
Weissweinkontingent von 160'000 hl eröffnet. Im Jahr 2000 werden es 190'000 hl sein.
Gegen eine sofortige Zusammenlegung der Rot- und Weissweinkontingente spricht, dass
dem
schweizerischen Rebbau eine angemessene Anpassungsfrist gewährt werden muss. Es
sei daran
erinnert, dass Reben in der Regel für mindestens 25 Jahre gepflanzt werden. Die
Branche hat
jedoch bereits erste Anpassungen vorgenommen und in den letzten zehn Jahren auf
rund 1'000 ha
weisse durch rote Rebsorten ersetzt.
Mit dem Entscheid, die Zusammenlegung der Kontingente erst im Jahr 2001 zu verwirklichen,
war
der Bundesrat aufgefordert, für die Verteilung der Weissweinkontingente für vier
Jahre eine
Übergangslösung zu finden. Die Verteilungsmodelle für das zweite Semester 1995 und
das Jahr
1996 gewährten den Importeuren grosse Freiräume. Dies führte jedoch zu ungewollten
Verzerrungen
im Weinmarkt. Es galt daher, ein marktkonformeres System einzuführen.
Die Versteigerung des Zollkontingents für Weisswein wird von der Abteilung für Ein-
und Ausfuhr
des Bundesamtes für Aussenwirtschaft durchgeführt und im Schweizerischen Handelsamtblatt
öffentlich ausgeschrieben.
Bern, 20. November 1996
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Bundesamt für Landwirtschaft, Sektion für Rebbau und Weinwirtschaft, Frédéric
Rothen 031
322 25 63
Beilagen: - Presserohstoff
- Verordnung