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Bundesrat zum Bericht der PUK PKB

Pressemitteilung

Bundesrat zum Bericht der PUK PKB

Der  Bundesrat hat eine ausführliche Stellungnahme zum Bericht der
parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) über die Probleme der
Pensionskasse des Bundes (PKB) verabschiedet. Darin bestätigt er seine Haltung,
die er bereits bei der Veröffentlichung des PUK-Berichts eingenommen hatte.
Ausführlich analysiert werden die Chancen und Risiken des Kollegialsystems.
Weiter begründet der Bundesrat seine Haltung zu den Anträgen der Kommission.

Die PUK hat nach Meinung der Landesregierung eine beeindruckende Leistung
erbracht. Insbesondere der analytische Teil des Berichts vermag über weite
Strecken zu überzeugen und bildet eine wertvolle Grundlage für die Bewältigung
der Probleme bei der PKB. Nachgewiesen wurde, dass diese keineswegs nur auf ein
ungenügendes Informatikprogramm reduziert werden können, sondern auf eine
Vielzahl von Ursachen zurückzuführen sind.

Für den Bundesrat ist die Notwendigkeit einer punktuellen Neuregelung des
Verhältnisses zwischen Parlament und Regierung nicht gegeben. Vor allem
widersetzt er sich Vorschlägen der Kommission, die geeignet sind, die
Gewaltenteilung zu verletzen und damit die Verantwortlichkeiten zu verwischen.
Daran kann auch das Parlament kein Interesse haben. Würde es im
Kompetenzbereich des Bundesrates steuernd intervenieren, so übernähme es auch
im Bereich der Exekutive Mitverantwortung und verlöre damit jede
Glaubwürdigkeit als unabhängige Kontrollinstanz.

Was die Zuweisung von Verantwortlichkeiten betrifft, akzeptiert der Bundesrat
den Vorwurf, zu spät und zu wenig nachhaltig reagiert sowie den zuständigen
Departementsvorsteher nicht aktiv genug begleitet zu haben. Zudem anerkennt die
Regierung, dass auf der Ebene der Eidg. Versicherungskasse und des Eidg.
Finanzdepartements  Führungsfehler begangen wurden, die sich für die Kasse
fatal ausgewirkt haben. Die von der PUK an die Adresse des damaligen
EFD-Vorstehers gerichtete Rücktrittsfrage ist indessen verfehlt. Zum einen ist
bei der Bewertung von Fehlern die Gesamtleistung eines Departementschefs zu
berücksichtigen. Zum andern waren Wille und Einsatz von Bundesrat Otto Stich
zur Lösung der Probleme ausgeprägt.

In bezug auf die Wirksamkeit seiner Aufsichtstätigkeit sieht der Bundesrat
keinen Anlass, aus dem Fall PKB den voreiligen Schluss zu ziehen, das
Kollegialprinzip habe versagt. Man darf mit Fug behaupten, dass dieses sich bei
Bund und Kantonen bewährt und nicht zu schlechteren Resultaten als andere
Regierungssysteme geführt hat. Vieles spricht dafür, dass es sich bei der PKB
um einen Sonderfall handelt, der für das Gesamtsystem nicht repräsentativ ist.

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

19.11.96