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Bundesrat sorgt für ausserordentliche Ereignisse vor

Pressemitteilung

Bundesrat sorgt für ausserordentliche Ereignisse vor

Damit bei ausserordentlichen Ereignissen die Medien und die Bevölkerung
kompetent informiert werden und unverzüglich Schutzmassnahmen getroffen werden
können, hat der Bundesrat drei neue Verordnungen über die Abteilung Presse und
Funkspruch (APF), die Nationale Alarmzentrale (NAZ) und die
Informationszentrale (Info Zen) erlassen.

Bisher verfügten diese Stellen über eigene Armeestabsteile, um bei
ausserordentlichen Ereignissen auf die notwendigen personellen Kapazitäten
zählen zu können. Mit der Armee 95 sind diese Formationen aus dem Armeebestand
herausgelöst und in Stäbe des Bundesrates umgewandelt worden. Die Aufgaben
bleiben zwar unverändert, aber die Beziehungen zur Armee mussten neu definiert
werden.

Die APF, die NAZ und die Bundeskanzlei erhalten damit mehr Flexibilität bei
Personalentscheiden, weil in den genannten Stäben neu auch
nichtdienstpflichtige Fachleute eingesetzt werden können.

Die APF gelangt dann zum Einsatz, wenn die zivilen Medien ihren Auftrag nicht
mehr erfüllen können.

Die NAZ ist eine Fachstelle des Bundes für Massnahmen zum Schutz der
Bevölkerung bei ausserordentlichen Ereignissen. Sie ist fachlich und
organisatorisch jederzeit in der Lage, bei einer Gefährdung durch erhöhte
Radioaktivität, bei einem Chemieunfall, Staudammbruch oder Satellitenabsturz
die Bevölkerung zu alarmieren und die erforderlichen Schutzmassnahmen
einzuleiten.

Die Informationszentrale unterstützt die Bundeskanzlei bei ausserordentlichen
Ereignissen, wenn die Verstärkung durch Angehörige anderer Departemente nicht
genügt. Damit ist auch ein längerer Einsatz rund um die Uhr gewährleistet.

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

13.11.1996

Für Auskünfte:
APF:	Urs Paul Holenstein, GS EJPD, Tel. 031 324 48 25
NAZ:	Hansjürg Knaus, Chef der NAZ, Tel. 01 256 94 81
Informationszentrale: Roland Bless, Informationschef der Bundeskanzlei, Tel.
031 322 37 63