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Der Bundesrat beantragt den Beitritt zum Datenschutzübereinkommen des

Pressemitteilung

Der Bundesrat beantragt den Beitritt zum Datenschutzübereinkommen des
Europarats

Der Bundesrat beantragt den Beitritt zum Übereinkommen Nr. 108 des Europarats
zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener
Daten. Er findet, dass die schweizerische Rechtsordnung den Anforderungen des
Übereinkommens entspricht und die Schweiz damit die Voraussetzungen für seine
Ratifizierung erfüllt. Dieser Beitritt würde die Bedeutung zeigen, welche die
Schweiz den Arbeiten des Europarates auf dem Gebiete der Grundrechte und des
Datenschutzes beimisst.
Durch die Harmonisierung von einzelstaatlichen Gesetzen, will sie ein hohes
Mass an Datenschutz sicherstellen und gleichzeitig den freien,
grenzüberschreitenden Informationsaustausch ermöglichen. Das Übereinkommen gilt
für alle automatisierten Datensammlungen sowie für die automatisierte
Verarbeitung personenbezogener Daten im öffentlichen und privaten Bereich,
soweit es sich um Daten über natürliche Personen handelt. Es legt die
Grundsätze des Datenschutzes fest, welche die Mitgliedstaaten in ihren
innerstaatlichen Gesetzgebungen umsetzen müssen.
Seit der Verabschiedung des Bundesgesetzes über den Datenschutz und seinem
Inkrafttreten am 1. Juli 1993 ist die Zahl der Kantone angestiegen, die eine
Datenschutzregelung gemäss den Anforderungen des Übereinkommens haben.
Gegenwärtig verfügen 21 Kantone über eine Datenschutzregelung. Darüber hinaus
unterstehen die Kantone dem Datenschutzgesetz des Bundes, wenn sie beim Vollzug
der Bundesgesetzgebung Personendaten bearbeiten.

Bis heute haben 17 Mitgliedstaaten des Europarates das Übereinkommen
ratifiziert, das eine Ergänzung der Menschenrechtskonvention in bezug auf die
automatische Verarbeitung personenbezogener Daten darstellt.
13. November 1996
EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Bernard Werz, Stab Projektorganisation BASIS, Tel. 324 48 21