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Durchbeförderungsabkommen Schweiz - Kroatien verabschiedet

Pressemitteilung

Durchbeförderungsabkommen Schweiz - Kroatien verabschiedet

Der Bundesrat hat am Mittwoch einem Durchbeförde-rungsabkommen und einem
Protokoll über die Durch-führung der Rückübernahme von Personen mit unbefug-tem
Aufenthalt zwischen der Schweiz und der Repu-blik Kroatien zugestimmt.

Am 15. Juni 1992 schlossen die beiden Staaten ein Visumabkommen ab. Dieses
enthält auch die gegensei-tige Verpflichtung, eigene Staatsangehörige
zurück-zuübernehmen, die im andern Staat kein Anwesenheits-recht besitzen. Bei
der Umsetzung ergaben sich Schwierigkeiten bezüglich Personen aus den besetzten
Gebieten Kroatiens. Weitere Probleme entstanden, weil Kroatien Reisepässe für
bosnische Staatsangehö-rige ausstellte, welche die Inhaber nur zu einem
vorübergehenden Aufenthalt, nicht aber zur Nieder-lassung in Kroatien
berechtigen. Zur Erleichterung der Praxis und als Ergänzung der
Rückübernahmebe-stimmung wird deshalb ein Protokoll zum Visumabkom-men vom 15.
Juni 1992 vereinbart.

Gleichzeitig wird mit der Republik Kroatien ein Durchbeförderungsabkommen
abgeschlossen. Es erleich-tert die Rückkehr bosnischer Kriegsvertriebener, die
von der Schweiz aus auf dem Landweg via Kroatien nach Bosnien reisen. Es regelt
die Voraussetzungen für eine Durchreise, die zuständigen Behörden, das
Verfahren und die Fristen.

8. Mai 1996

EIDGENÖSSISCHES
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Informations- und Pressedienst

Für weitere Auskünfte:

Roger Schneeberger, Informationschef BFF,
Tel. 031/325 93 50