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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Pulverregal aufgehoben

Keywords : Pressemitteilung, Pulverregal, Bundesrat, Aufhebung, Parlament

(Ti) Pulverregal aufgehoben
(Pressemitteilung vom 23.04.96)

(Ld) Der Bundesrat beantragt dem Parlament die Aufhebung des Pulverregals und
hat die entsprechende Botschaft verabschiedet. Im Bestreben um die Beseitigung
von Handelsschranken ist das Pulverregal nicht mehr zeitgemäss und soll
ersatzlos aus der Bundesverfassung gestrichen werden.

(Tx) Das Pulverregal wurde mit der Bundesverfassung von 1848 begründet und
bezweckte hauptsächlich die Sicherstellung einer genügenden Menge Schiesspulver
in einheitlicher Qualität für das schweizerische Bundesheer.

Heute hat das Pulverregal seine Bedeutung für den Bund weitgehend verloren. Es
ist im Zuge der Bestrebungen um eine Beseitigung von Handelsschranken nicht
mehr zeitgemäss. Es soll deshalb aus der Bundesverfassung gestrichen werden.
Damit kann sich der Bund aus einem Bereich unternehmerischer Tätigkeit
zurückziehen, was aus ordnungspolitischer Sicht heute erwünscht ist - obwohl es
sich im vorliegenden Fall nur um einen symbolischen Schritt handeln kann.

Der Wegfall der Regalbestimmung erfordert gleichzeitig einige Anpassungen im
Sprengstoffgesetz, damit pyrotechnische Gegenstände weiterhin zum Schutz der
öffentlichen Sicherheit kontrolliert werden können. Auf die Kontrolle kann
verzichtet werden, wenn die Sicherheit der Produkte anderweitig gewährleistet
ist, wie dies etwa bei Airbags in Motorfahrzeugen der Fall ist.

Für zusätzliche Auskünfte:
Hansjörg Meyer, Rechtsabteilung, Generalsekretariat EMD, 031/ 324.50.21