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Leistungserhöhung für das Kernkraftwerk Leibstadt: Zweite öffentliche Auflage

PRESSEMITTEILUNG

Leistungserhöhung für das Kernkraftwerk Leibstadt:
Zweite öffentliche Auflage

Im laufenden Bewilligungsverfahren um Leistungserhöhung für das Kernkraftwerk
Leibstadt werden vom 7. Mai bis 5.^Juli 1996 bei der Staatskanzlei des Kantons
Aargau, beim Bezirksamt in Zurzach, bei der Gemeindeverwaltung Leibstadt und
beim Bundesamt für Energiewirtschaft in Bern folgende Unterlagen öffentlich
aufgelegt:

- das Gutachten der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) vom
  März 1996

- die Stellungnahme der Eidg. Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen
  (KSA) vom April 1996

- die Stellungnahme der Kernkraftwerk Leibstadt AG (KKL AG) zu den Einsprachen

- der revidierte Sicherheitsbericht (Stand Juli 1995)

- der revidierte Bericht über die Untersuchung der Auswirkungen auf die Umwelt
  (Stand Februar 1996)

Am 31. Juli 1992 hatte die KKL AG ein Gesuch um eine 15-prozentige Erhöhung der
Leistung für ihr Kernkraftwerk eingereicht. Gegen das Gesuch (Auflage vom 8.
September bis 7. Dezember 1992) erhoben rund 5500 Personen und Organisationen
Einsprache. 98 % davon sind vervielfältigte Einsprachen.

Die HSK hat ein Gutachten zum Gesuch verfasst. Aufgrund ihrer
Sicherheitsüberprüfung hat sie keine Einwände gegen die Erhöhung der
thermischen Leistung auf 3600 Megawatt. Das Risiko nehme zwar überproportional
zur Leistungserhöhung zu, sei aber im internationalen Vergleich tief und dank
den durchgeführten Nachrüstungen kleiner als bei der Inbetriebnahme im Jahre
1984. Die HSK empfiehlt, die Bewilligung mit mehreren Auflagen zu verbinden.

Die verwaltungsexterne KSA hat eine Stellungnahme zum Gesuch und zum Gutachten
der HSK vorgelegt. Darin hält sie fest, dass die Anlage auch nach erfolgter
Leistungserhöhung den Anforderungen des Atomgesetzes entspreche; von diesem
Gesichtspunkt her gäbe es somit keine Gründe, weshalb die beantragte
Leistungserhöhung verweigert werden müsste. Trotzdem sei es eine
Ermessensfrage, ob der mit einer Zunahme des Risikos verbundenen
Leistungserhöhung zugestimmt werden solle; darüber seien die Meinungen in der
KSA geteilt. Im weiteren empfiehlt sie, die Auflagen der HSK mit einigen
Ergänzungen zu übernehmen.

Der Bundesrat wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte 1996 über das hängige
Gesuch und die Einsprachen entscheiden.

Bern, 6. Mai 1996                         Eidgenössisches Verkehrs- und
                                          Energiewirtschaftsdepartement
                                          Pressedienst

Auskunft:

Philippe Huber, Bundesamt für Energiewirtschaft, Tel. 031 / 322 56 52

Anton Treier, Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen, Tel. 056 / 310
38 70

Hinweis:

Medienschaffende können das HSK-Gutachten und die KSA-Stellungnahme beim BEW
beziehen.