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Betriebsorientierungen in den Industrieunternehmen der Gruppe Rüstung

Keywords : Pressemitteilung, Industrieunternehmen, Gruppe für Rüstung, GRD,
Rechtsform, Wiederwahlverfahren

(Ti) Betriebsorientierungen in den Industrieunternehmen der Gruppe Rüstung:
Neue Rechtsform und Wiederwahlverfahren
(Pressemitteilung vom 14.03.96)

(Ld) Die geplante neue Rechtsform der industriellen Unternehmen der Gruppe
Rüstung hat zur Folge, dass deren Beamtinnen und Beamten für die Amtsdauer 1997
bis 2000 nur unter Vorbehalt wiedergewählt werden. Diese vorsorgliche Massnahme
soll es ermöglichen, bei Inkrafttreten der neuen Rechtsform die bisherigen
öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse in privatrechtliche umzuwandeln.

(Tx) Der Bundesrat hat am 14. Februar 1996 das Militärdepartement beauftragt,
die Rechtsform der bundeseigenen Rüstungsunternehmen neuen Anforderungen
anzupassen. Anstelle der unselbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten
sollen gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaften treten, die in einer
Holdingstruktur eingebunden sind. Eines der Ziele der Rechtsformänderung ist
es, die Zukunft der Unternehmen langfristig zu sichern, so dass Arbeitsplätze
gesichert werden. Die künftigen gemischtwirtschaftlichen Unternehmen müssen
auch im Personalbereich auf die Marktverhältnisse selbständig, zeit- und
sachgerecht reagieren können.

Die Rechtsformänderung hat deshalb die Überführung der öffentlich-rechtlichen
Anstellungsverhältnisse in privatrechtliche zur Folge. Die Rechtsformänderung
wird für die Betroffenen bei den Wiederwahlen für die Amtsdauer 1997 bis 2000
zu Vorbehalten führen, da ihr öffentliches Amt, nicht aber ihre Stelle
aufgehoben wird. Es handelt sich dabei also um eine formalrechtliche Massnahme.
Davon zu unterscheiden sind die Wiederwahlvorbehalte, welche im Zusammenhang
mit dem bereits angekündigten Personalabbau notwendig sind. Solche sind in
grosser Zahl schon anlässlich der letzten Wiederwahlen für die Periode
1993-1996 ausgesprochen worden.

Im Falle der Aenderung der Rechtsform der Rüstungsunternehmen in
gemischtwitschaftliche Aktiengesellschaften würde die bisherige
beamtenrechtliche Anstellung durch einen privatrechtlichen Anstellungsvertrag
abgelöst, worin die Vertragsparteien bzw. Sozialpartner gemeinsam die
Anstellungsbedingungen festlegen. Die Betroffenen könnten weiterhin bei der
Pensionskasse des Bundes versichert bleiben, allerdings soll es möglich sein,
in einem späteren Zeitpunkt auch andere Lösungen zu prüfen.

Das laufende Wiederwahlverfahren wird durch eine schriftliche Ankündigung
eingeleitet. Unter Wahrung des rechtlichen Gehörs und des Rechts auf
Akteneinsicht wird den Betroffenen 14 Tage Bedenkzeit eingeräumt. Anschliessend
kann mittels Vereinbarung mit der Wahlbehörde eine einvernehmliche Lösung
getroffen werden, andernfalls wird eine Verfügung erlassen. Sofern einzelne
Betroffene mit dem Vorbehalt nicht einverstanden sind, steht Ihnen das
Beschwerderecht offen. Im Zeitpunkt der Überführung der Unternehmen in
gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaften würde den Betroffenen bei der
Aufhebung ihrer öffentlich-rechtlichen Anstellung erneut der Rechtsweg offen
stehen.

Für zusätzliche Auskünfte: Eduard Knecht, Personalchef Gruppe Rüstung, Tel. 031
324 59 77