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Neue Verordnung EMD über das Schiesswesen ausser Dienst

Keywords : Pressemitteilung, Verordnung, Schiesswesen ausser Dienst

(Ti) Neue Verordnung EMD über das Schiesswesen ausser Dienst
(Pressemitteilung vom 08.03.96)

(Ld)  Nachdem der Bundesrat die Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst
geändert hat, tritt die neue Schiessordnung EMD auf den 15. März 1996 in Kraft.
Wesentlichste Neuerung ist, dass das 300 m-Programm nur noch 20 statt 24
Schüsse beinhaltet.

(Tx)  Auch die geänderte bundesrätliche Schiessordnung hält an der jährlichen
ausserdienstlichen Schiesspflicht für Angehörige der Armee fest, die mit dem
Sturmgewehr ausgerüstet sind. Nach wie vor werden die Schiessvereine die
obligatorischen Schiessübungen für die Schiesspflichtigen organisieren, jedoch
neu für die Angehörigen der Armee kostenlos.

Davon ausgehend hat das Eidgenössische Militärdepartement (EMD) das
Schiesswesen ausser Dienst detailliert umschrieben und das obligatorische
Schiessprogramm dem Sturmgewehr 90 und die Bedingungen den neuen
Ausbildungsbedürfnisse der Armee angepasst.

Das obligatorische Programm 300 m beinhaltet neu 20 Schuss anstatt 24 (5
Schüsse auf der Scheibe A5 und 15 Schüsse auf der Scheibe B4).

Die minimalen Anforderungen von 42 Punkten und nicht mehr als drei Nullern
bedingen, dass der Pflichtschütze seine persönliche Dienstwaffe gut beherrscht
oder mindestens einige Probeschüsse vor der Übung schiesst.

Wer die minimalen Anforderungen nicht erreicht, kann die Übung bis zweimal im
gleichen Schiessverein wiederholen, jedoch muss er die dafür notwendige
Munition selber bezahlen.

Auf die Eintragung im Dienstbüchlein wird verzichtet. Neu wird die
Bescheinigung der Erfüllung der Schiesspflicht nur noch im Schiessbüchlein
vorgenommen. Die Angehörigen der Armee haben neben dem Schiessbüchlein immer
noch das Dienstbüchlein zur Erfüllung des obligatorischen Programms vorzulegen.
Es dient den Verantwortlichen der Schützenvereine vor allem der Identifikation
(AHV-Nr., Einteilung usw.) und der Kontrolle (Waffenart und Waffennummer).
Beide Dokumente werden nach dem Schiessen umgehend wieder ausgehändigt.

Für zusätzliche Auskünfte:
Oberst Bernard Hurst, Chef Sektion ausserdienstliche Ausbildung und
Militärsport in der Untergruppe Ausbildungsführung, Heer, Tel. 031/324 23 06.