Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Strafverfolgung von Kriegsverbrechern

Keywords : Pressemitteilung, Oberauditor, Strafverfolgung, Kriegsverbrecher

(Ti) Strafverfolgung von Kriegsverbrechern
(Pressemitteilung vom  08.03.96)

(Ld) Die erste Phase der Voruntersuchung gegen einen ruandischen
Staatsangehörigen wegen Verdachts auf Verletzung des humanitären Völkerrechts
ist abgeschlossen. Ein Begehren um Abtretung des Verfahrens an das UN-Tribunal
für Ruanda steht in Aussicht. In fünf Fällen wird gegen Personen aus
Ex-Jugoslawien ermittelt.

(Tx) Am 9. Februar 1995 ordnete der Oberauditor eine militärgerichtliche
Untersuchung gegen einen in der Schweiz weilenden ruandischen Staatsangehörigen
an, der im Verdacht stand aktiv am Genozid in Ruanda beteiligt gewesen zu sein.
Am 11. Februar 1995 wurde der Verdächtigte auf Anordnung des
Untersuchungsrichters in Untersuchungshaft versetzt; eine Entlassung konnte bis
dahin nicht erfolgen.
Die Ermittlungen umfassten unter anderem die Einvernahme von Zeugen in der
Schweiz und in Ruanda, sowie Rechtshilfebegehren bei den
Strafverfolgungsbehörden von Ruanda, Frankreich, Belgien und Kenia.
Im gegenwärtigen Zeitpunkt besteht der ernsthafte Verdacht, der Verhaftete habe
eine bedeutende Rolle im Zusammenhang mit dem Genozid im Gebiet von
Gisovu/Kibuye gespielt, so zum Beispiel durch die Zurverfügungstellung von
Logistik und, was schwerer wiegt, durch die Erteilung von Weisungen und
Einsatzbefehlen. Er bestreitet seinerseits jede Beteiligung an den Massakern.
Mit dem UN-Tribunal für Ruanda, das vergleichbare Sachverhalte untersucht, wie
auch mit Staaten, die um Rechtshilfe angegangen wurden, konnten fruchtbare
Kontakte aufgebaut werden.
Die Untersuchung dürfte in den kommenden Monaten abgeschlossen werden können.
Soeben hat allerdings der Prokurator des UN-Tribunals für Ruanda dem
Oberauditor mitgeteilt, er werde nächste Woche dem Tribunal die Uebernahme des
Verfahrens beantragen. Sollte das Tribunal diesem Antrag zustimmen, so müsste
das Militärkassationsgericht prüfen, ob die Voraussetzungen für eine
Ueberstellung im Sinne des Dringlichen Bundesbeschlusses über die
Zusammenarbeit mit den Tribunalen der UNO erfüllt sind. Bejaht es dies, so wird
das Verfahren dem UN-Tribunal für Ruanda abgetreten.
In fünf Verfahren laufen Ermittlungen gegen Personen aus Ex-Jugoslawien; zwei
von ihnen befinden sich in Untersuchungshaft.
Im einen Fall besteht der Verdacht auf schwere Misshandlung von Gefangenen im
Gefangenenlager von Omarska; sie sollen sich im Sommer 1992 ereignet haben. Die
Untersuchung - es geht vor allem um die Einvernahme von Zeugen - erfolgt in
Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden verschiedener europäischer Länder.
Internationale Zusammenarbeit ist auch erforderlich bei der Abklärung des
Verdachts auf Beteiligung an mehrfachem Mord, die einer anderen in
Untersuchungshaft versetzten Person zur Last gelegt wird. Zeugen haben
ausgesagt, der Betroffene sei an der systematischen Ausrottung der männlichen
Bevölkerung eines kleinen Dorfes aktiv beteiligt gewesen. Gegen einen
mutmasslichen Mittäter wird in einem Drittstaat ermittelt.
Bei den verbleibenden drei Untersuchungen bestehen zwar Verdachtsmomente,
welche die Anordnung einer vorläufiger Beweisaufnahme rechtfertigten. Der
Verdacht liess sich bis dahin jedoch in keinem dieser Fälle konkretisieren.
Insbesondere konnten keine Zeugen ausfindig gemacht werden. Falls sich die
Beweislage nicht verbessert, ist mit der Einstellung dieser Verfahren zu
rechnen.