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Tod Rekrut Monnet : Militärappellationsgericht

Keywords : Pressemitteilung, Tod, Rekrut, Monnet, Militärappellationsgericht

(Ti) Tod von Rekrut Pierre-Alain Monnet während eines Marsches:
Das Militärappellationsgericht beschäftigt sich mit dem Fall
(Pressemitteilung vom 23.02.96)

(Ld) Das Militärappellationsgericht 1 B rollt am 27. und 28. Februar
1996 in Lausanne den tragischen Todesfall von Pierre-Alain Monnet noch einmal
auf. Vor bald drei Jahren war der Rekrut während eines Marsches im Wallis
zusammengebrochen und kurz darauf gestorben. Gegen das erstinstanzliche Urteil
- 20 Tage bedingt für den Einheitskommandanten und Freispruch für den Zugführer
des Sportzuges - appellierte der militärische Staatsanwalt.

(Tx) Rekrut Pierre-Alain Monnet war am 16. März 1993 in der
Gebirgsinfanterie-Rekrutenschule 10/93, Savatan, gestorben. Während eines
geplanten 20-Kilometer-Marsches war er mit lösbaren Riemen von seinen
Traggurten aus mit dem Rucksack je eines Vordermannes des Sportzuges verbunden.
Seine Vorgesetzten waren der Meinung, dies sei eine gute Lösung, um ihm den
Marsch zu erleichtern. Immer deutlicher  machten sich beim Küchengehilfen aber
Anzeichen der Erschöpfung bemerkbar. Kurz vor dem neunten Kilometer brach der
Rekrut zusammen und wurde bewusstlos. Wiederbelebungsversuche blieben
erfolglos. Die Autopsie ergab, dass Pierre-Alain Monnet an einer Verengung des
linken Hauptasts der Herzkranzgefässe gelitten hatte, die weder ihm selbst noch
den Ärzten bekannt sein konnte.

In erster Instanz verurteilte das Divisionsgericht 10 A am 13. Oktober 1995 den
RS-Kompaniekommandanten wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten
Gefängnisstrafe von 20 Tagen. Es warf dem Kommandanten vor, das Marschtempo sei
zu hoch gewesen, und er hätte Rekrut Monnet den Marsch früher abbrechen lassen
müssen. Der ebenfalls angeklagte Zugführer des Sportzuges wurde freigesprochen.
Gegen dieses Urteil appellierte der militärische Ankläger (Auditor), Major
Jean-Luc Martenet. Er hatte für den Kompaniekommandanten eine Strafe von 30
Tagen und für den Zugführer eine solche von 20 Tagen gefordert, beides Strafen
mit einer Probezeit von zwei Jahren.

Das Militärappellationsgericht 1 B prüft in der zweitägigen Verhandlung in
Lausanne den Fall komplett neu. Am Schluss des Prozesses fällen die Richter das
Urteil, welches milder, gleich oder strenger als dasjenige der ersten Instanz
sein kann. Präsidiert wird das fünfköpfige Gericht von Oberst Jean-Marc
Schwenter, zivil als Generalstaatsanwalt des Kantons Waadt tätig. Auch die vier
übrigen Militärrichter sind Juristen; es handelt sich um einen Major, einen
Hauptmann, einen Gefreiten und einen Soldaten.

Auch das Urteil des Militärappellationsgerichtes 1 B  kann weitergezogen
werden. Sowohl der Ankläger als auch der Verteidiger können den Entscheid beim
Militärkassationsgericht anfechten. Das Kassationsgericht entspricht in der
zivilen Rechtspraxis dem Bundesgericht.

Hinweis an die Redaktionen: Ausser dieser Pressemitteilung werden vor der
Gerichtsverhandlung keine weiteren Informationen herausgegeben.