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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Erklärung des Oberauditors der Armee

Keywords : Pressemitteilung, Oberauditor, Erklärung

(Ti) Erklärung des Oberauditors der Armee, Brigadier Jürg van Wijnkoop
(Pressemitteilung vom 22.02.96)

(Ld)

(Tx) Die Armee verfügt über ein komplexes Uebermittlungssystem zur permanenten
Ueberwachung von wichtigen Anlagen (z. B. Munitionsdepots) und Festungswerken.
Bei unerlaubtem Eindringen in solche Anlagen  wird Alarm ausgelöst, der über
Funk und Telefon an eine Zentrale geht. Die entsprechenden Funkfrequenzen und
Telefonnummern sind VERTRAULICH klassifiziert, die Liste in ihrer Gesamtheit
ist GEHEIM.

Ab Herbst 1994 wurden Störungen im Funksystem festgestellt. Es zeigte sich,
dass Unbekannte versuchten, das Netz auszuforschen. Den für die Sicherheit des
Systems verantwortlichen Stellen gelang es in Zusammenarbeit mit der
Bundespolizei im vergangenen Sommer, erste Anhaltspunkte auf die Täterschaft zu
gewinnen. Gestützt darauf ordnete der Oberauditor im September 1995 eine
vorläufige Beweisaufnahme an. Diese führte zur Ermittlung von drei Personen,
die dringend verdächtigt werden, für die Ausspähung des Funk- und Telefonnetzes
verantwortlich zu sein. Ob weitere Mittäter vorhanden sind, ist zur Zeit noch
offen.

Heute kann folgendes festgestellt werden:
· Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ausspähung des Netzes
  zugunsten eines Drittstaates erfolgt wäre; vielmehr ist anzunehmen, dass
  kommerzielle Motive vorliegen.
· Es sind keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des EMD in die Sache
  verwickelt, und es bestehen zur Zeit auch keine Hinweise darauf, dass solche in
  das Verfahren einbezogen werden müssten.
· Es handelt sich nicht um einen Korruptionsfall.
· Vom Schadenpotential her gesehen muss der Fall als gravierend bezeichnet
  werden. Sollten aufgrund der Ausspähungen Aenderungen am System erforderlich
  sein, würde dies mehrere hunderttausend Franken kosten.

Die heute Donnerstag in einer Deutschschweizer Tageszeitung erfolgte
Publikation bedeutet eine schwerwiegende Beeinträchtigung der laufenden
Untersuchungen der Strafjustizbehörden. Ein sorgfältig geplantes Vorgehen und
monatelange Untersuchungsarbeiten werden dadurch in Frage gestellt. Diese
Indiskretion kann dazu führen, dass sich Tatbeteiligte absprechen und
belastendes Material beiseiteschaffen, bevor die Untersuchungsbehörden handeln
können.

Es war beabsichtigt gewesen, in den ersten Märztagen die Medien gleichzeitig
mit einer vom Untersuchungsrichter geplanten koordinierten Aktion über den Fall
eingehend und mit den erforderlichen Hintergrundangaben zu informieren. Heute
ist eine solche Information nicht möglich; vielmehr müssen die
Strafverfolgungsbehörden versuchen, zu retten, was noch zu retten ist.

Sobald es die Verhältnisse ermöglichen, werden weitere Einzelheiten
bekanntgegeben.

Gestatten Sie mir an dieser Stelle noch die folgende Bemerkung:

Hier stellen sich meines Erachtens Fragen der journalistischen Ethik. Ich habe
volles Verständnis für die Arbeit der Medien und bin immer für volle
Transparenz. Wenn aber, wie das vorliegend der Fall ist, die Arbeit der
Justizbehörden durch solche journalistischen Aktionen gefährdet wird, stimmt
mich das bedenklich. Dies ganz unabhängig davon, ob das nun im EMD oder
anderswo geschieht.