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Bericht einer Arbeitsgruppe des Bundes zu Rechtsfragen des Internet

Pressemitteilung

Bericht einer Arbeitsgruppe des Bundes zu Rechtsfragen des Internet

Eine Arbeitsgruppe des Bundes hat einen Bericht zu verschiedenen Rechtsfragen
veröffentlicht, welche sich im Zusammenhang mit der in jüngster Zeit stark
zugenommenen Nutzung des weltweiten Datenaustauschs im Rahmen des Internet
stellen. Der von einer inter-departementalen Arbeitsgruppe unter der Leitung
des Bundesamtes für Justiz erarbeitete Bericht vermittelt einerseits einen
Ueberblick über strafrechtliche, da-tenschutzrechtliche und urheberrechtliche
Fragen im Zusammenhang mit dem Internet. Andererseits werden im Bericht
Empfehlungen zuhanden der Anbieter von Inter-net-Zugängen (sogenannten
access-providers) entwik-kelt, die zur Verhinderung rechtswidriger Missbräuche
von Datennetzen beitragen sollen. Damit werden die Bestrebungen der
Internet-Branche, einen Ehrenkodex für Anbieter von Internet-Zugängen
aufzustellen, un-terstützt.

Die Arbeitsgruppe kommt in ihrer Untersuchung zum Schluss, dass im Bereich des
Strafrechts derzeit der Problematik der Verbreitung von rassistischen,
porno-graphischen oder gewalttätigen Inhalten über Internet die grösste
Aufmerksamkeit zu widmen ist. Im Zusam-menhang mit dem Datenschutz steht die
Verhinderung der unkontrollierten Verbreitung und der unrechtmä-ssigen
Bearbeitung von Personendaten im Vordergrund. Weiter ist infolge der breiten
Datenübertragungsmög-lichkeiten auf Netzwerken auch der Verhinderung
un-rechtmässiger Verwendungen von urheberrechtlich ge-schützten Werken und
verwandten Schutzrechten Beach-tung zu schenken.

Die Arbeitsgruppe ist der Auffassung, dass derzeit kein gesetzgeberischer
Handlungsbedarf, wie bei-spielsweise zur Einführung einer Bewilligungspflicht
für Netzanbieter, besteht. Sie hält es vielmehr für zweckmässig, mit der Abgabe
von Empfehlungen den Auf-bau eines Selbstregulierungssystems durch die
Inter-net-Branche zu unterstützen. Allerdings sind die mit Internet verbundenen
Rechtsfragen und Missbrauchsge-fahren infolge der rasanten technischen
Entwicklung stark im Fluss. Dementsprechend kann der Bericht nicht über eine
vorläufige Standortbestimmung hinaus-gehen. Seine Empfehlungen sind daher als
Versuch zu verstehen, ein provisorisches, noch unvollständiges Instrumentarium
gegen den Missbrauch des Internet zu schaffen.

Der Bericht kann beim Bundesamt für Justiz, Hauptab-teilung Strafrecht,
Beschwerden und Grundstückerwerb, Bundesrain 20, 3003 Bern, Telefon 031/322 41
19 bezo-gen werden. Diese Amtsstelle steht auch für allfälli-ge Rückfragen zur
Verfügung.

Der Bericht und eine Zusammenfassung der Empfehlungen ist zudem auch auf
Internet verfügbar: http://www.admin.ch/ejpd/d/bj/internet/index.html.

30. Mai 1996

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst