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GRD, Gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaften vorgesehen

Keywords : Pressemitteilung, Rechtsform,  bundeseigene Rüstungsunternehmen,
Gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaften

(Ti) Gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaften vorgesehen
(Pressemitteilung vom 14.01.96)

(Ld) Neue Rechtsform für bundeseigene Rüstungsunternehmen.
Die Rechtsform der bundeseigenen Rüstungsunternehmen soll neuen Anforderungen
angepasst werden. Der Bundesrat beauftragt das Eidg. Militärdepartement (EMD)
mit der Ausarbeitung eines Gesetzes, das die Umwandlung der heute
öffentlich-rechtlichen Anstalten in gemischtwirtschaftliche
Aktiengesellschaften nach privatem Recht ermöglichen soll.

(Tx) Durch die Reduktion des Armeebestandes und durch die drastischen Kürzungen
des EMD-Budgets geht das Auftragsvolumen der bundeseigenen Rüstungsunternehmen
in den kommenden Jahren weiter zurück. Die Redimensionierung und
Restrukturierung wird nach der Reform "EMD 95" an Grenzen stossen. Die
Strategie der Rüstungsunternehmen zielt unter den genannten Bedingungen auf die
Sicherstellung der Technologien, die für den Kampfwerterhalt, die
Kampfwertsteigerung, den Unterhalt und die Liquidation von Rüstungsmaterial für
die Armee nötig sind. Eine bedeutende Marktposition auf der nationalen Ebene
soll mit konkurrenzfähigen Produkten und Dienstleistungen behauptet werden.
Die vier Rüstungsunternehmen sind heute unselbständige öffentlich-rechtliche
Anstalten der Eidgenossenschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Verschiedene
Vorschriften begrenzen ihren unternehmerischen Handlungsspielraum. So sind zum
Beispiel Tätigkeiten in angrenzenden Bereichen zur Dämpfung des
Auftragsrückganges im Kerngeschäft aus ordnungspolitischen Gründen nur sehr
eingeschränkt möglich. Ebenso ist das flexible, rasche Reagieren auf
Veränderungen im Markt nicht möglich.

Nach Prüfung verschiedener Expertenvorschläge will das EMD, dass für die
Umwandlung der EMD-Rüstungsunternehmen in gemischtwirtschaftliche
Aktiengesellschaften nach privatem Recht ein Gesetz ausgearbeitet wird. Die
rechtlich neu abgestützten Unternehmen sollen in eine Holdingstruktur
eingebunden werden.

Mit der neuen Rechtsform soll den Rüstungsunternehmen auch die Möglichkeit von
Allianzen eingeräumt werden. Ueber Beteiligungen, Gründungen von
Tochtergesellschaften und anderen Formen der Zusammenarbeit mit Dritten soll
das Know-how gesichert, die Produktionsfähigkeit und Arbeitsplätze am Werkplatz
Schweiz erhalten werden. Weiter wird das Beamtenrecht durch privatrechtliche
Anstellungsverhältnisse abgelöst. Der Bundesrat hat von diesen Absichten
Kenntnis genommen und das EMD beauftragt, in diesem Sinne die erforderlichen
Gesetzgebungsarbeiten auszulösen.

Am 1. Januar 1996 haben anstelle der bisherigen sechs Rüstungsbetriebe die im
Rahmen der Umstrukturierung des EMD-Industriepotentials neu gebildeten vier
Materialkompetenzzentern ihre operative Tätigkeit aufgenommen: Die SF
Schweizerische Unternehmung für Flugzeuge und Systeme; die SW Schweizerische
Unternehmung für Waffensysteme; die SE Schweizerische Elektronikunternehmung
und die SM Schweizerische Muntionsunternehmung.

Weitere Auskünfte: Bruno Frangi, Information GRD, Tel. 031 324 62 47
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