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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Neue Seerechtskonvention zum Schutz der Meere

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN	                Bern, 3. Mai 1996

Pressemitteilung

Neue Seerechtskonvention zum Schutz der Meere
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Vom 15. April bis 3. Mai 1996 fand in London am Sitz der
Internationalen Seeschiffahrtsorganisation (IMO), einer
Spezialorganisation der UNO, eine Seerechtskonferenz statt.
Delegationen aus 73 Staaten nahmen an der von Prof. Walter Müller,
Seerechtsexperte des Schweizerischen Seeschiffahrtsamtes geführten
Konferenz teil. Die schweizerische Delegation wurde geleitet von Jean
Hulliger, Direktor des Schweizerischen Seeschiffahrtsamtes.

Die Konferenz genehmigte eine neue Konvention über die Haftung und
Entschädigung von Schäden, insbesondere im Falle von Verschmutzungen
der Meeresumwelt, die durch gefährliche und schädliche Güter während
der Beförderung zur See verursacht werden.

Gleichzeitig verabschiedete die Konferenz ein Protokoll zur Konvention
von 1976 über die Beschränkung der Haftung für maritime Forderungen,
wobei eine wesentliche Erhöhung der Haftungslimiten erreicht werden
konnte.