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Logistische Unterstützung für den Aufbau der OSZE-Mission

Keywords : Pressemitteilung, OSZE-Mission, Unterstützung, Bosnien-Herzegowina

(Ti) Logistische Unterstützung für den Aufbau der OSZE-Mission in
Bosnien-Herzegowina (Pressemitteilung vom 31.01.96)

(Ld) Der Bundesrat hat einen Grundsatzentscheid zugunsten einer logistischen
Unterstützung der OSZE-Mission in Bosnien gefällt. Damit sollen dringliche
Infrastrukturbedürfnisse der OSZE, wie medizinische Unterstützung,
Kurierverbindungen, Transporte und Unterhaltsdienste abgedeckt werden. Zudem
wird die Schweiz nächstens Lufttransporte zugunsten der OSZE sicherstellen.
Die Schweiz wird auf die logistische Unterstützung der IFOR-Truppen verzichten.

(Tx) Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa muss zur
Erfüllung der Aufgaben aus dem Abkommen von Dayton (Wahlen, Menschenrechte,
Rüstungskontrolle) ein Netz von Vertretungen in Bosnien aufbauen
(Hauptquartier, 5 Regionalbüros, 30 Delegationen). Es handelt sich um eine
Aufgabe, welche die OSZE vor anspruchsvolle logistische Probleme stellt.

Eine Equipe des EMD hat Mitte Januar 1996 zwei Abklärungsmissionen nach Bosnien
unternommen und folgende dringende Infrastrukturbedürfnisse festgestellt in den
Bereichen:

· Lufttransport von Personal und Material
· Medizinische Unterstützung
· Transporte und Kurierdienste
· Reparatur- und Unterhaltsdienste
· Einsatz von einzelnen Spezialisten

Die Schweiz könnte den grössten Teil dieser Bedürfnisse abdecken, und zwar die
Lufttransporte mit einem zivilen Element und die übrigen Leistungen mit einer
militärischen Hauptquartier-Unterstützungseinheit (HQ Support Unit).
Die HQ Support Unit ist ein unbewaffneter militärischer Verband. Der Dienst
wird unifomiert geleistet. Die Abklärungen gehen von einer Einheit von rund 75
Personen aus. Erste Teile würden bereits Ende Februar in Bosnien stationiert
werden. Es liegt ein Grobkonzept vor, wie der Auftrag erfüllt werden kann.
Genauere Absprachen mit der OSZE müssen noch vorgenommen werden. Das EMD wird
ermächtigt, ab sofort Personal zu rekrutieren.

Die Lufttransporte werden in den nächsten Tagen aufgenommen.
Dieser Beitrag zum Friedensprozess in Bosnien entspricht den Zielsetzungen der
Berichte des Bundesrates über die Sicherheitspolitik bzw. die Aussenpolitik der
Schweiz. Die Schweiz könnte damit einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen des
Dayton-Abkommens leisten. Wegen der schweizerischen OSZE-Präsidentschaft wird
von den anderen Staaten ein starkes schweizerisches Engagement im OSZE-Rahmen
erwartet. Neutralitätsrechtliche und -politische Probleme bestehen nicht.

Die Schweiz wird auf die logistische Unterstützung der IFOR-Truppen verzichten.
Die Abklärung der Bedürfnisse der IFOR hat ergeben, dass die Schweiz diese im
vorliegenden Fall nicht erfüllen kann. Die Einsatzmodalitäten der IFOR sehen
vor, dass deren Verbände sich in jeder Lage selbst verteidigen können. Dies ist
aufgrund von Art. 66 Abs. 3 des schweizerischen Militärgesetzes nicht möglich.
Nach dieser Bestimmung kann der Bundesrat einzelnen Personen zum Selbstschutz
den Waffengebrauch bewilligen, aber nicht ganzen Verbänden.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
EIDGENÖSSISCHES MILITÄRDEPARTEMENT  Presse und Information