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Welthandelsorganisation (WTO) / Überprüfung der Schweizer Handelspolitik (28. - 29. Mai 1996)

PRESSEROHSTOFF

Welthandelsorganisation (WTO) / Überprüfung der Schweizer Handelspolitik (28.-29.
Mai 1996)

Der Mechanismus zur Überprüfung der Handelspolitiken der Mitgliedstaaten durch die
Welthandelsorganisation (WTO) hat zum Ziel, die Transparenz der Handelspolitiken 
und
-praktiken zu verbessern. Dies führt zu einem besseren Verständnis solcher
Massnahmen und ermöglicht eine multilaterale Analyse ihrer Einflüsse auf das
Welthandelssystem. Die Untersuchung wird vom Organ für die Überprüfung der
Handelspolitik der WTO auf der Grundlage zweier Dokumente durchgeführt: eine
Darlegung der Handelspolitik durch die betroffene Regierung (Regierungsbericht)
sowie ein ausführlicher und unabhängiger Bericht, der durch das WTO-Sekretariat
erstellt wird. Beide Berichte, einschliesslich einem Bericht über die Debatte,
werden anschliessend publiziert.
Die Schweizer Handelspolitik wurde erstmals im Rahmen des Allgemeinen Zoll- und
Handelsabkommens (GATT) im Jahre 1991 überprüft. Die zweite Überprüfung, die dieses
Jahr unter der Ägide der WTO durchgeführt wird, enthält, im Vergleich zum letzten
Mal, eine zusätzliche Dimension. Die Analyse der Aussenwirtschaftspolitik beschränkt
sich nicht nur auf den Handel mit Landwirtschafts- und Industrieprodukten, sondern
schliesst gleichermassen Dienstleistungen, geistiges Eigentum und Investitionen 
mit
ein.
Aus den zahlreichen Schlussfolgerungen des Berichtes des WTO-Sekretariates sind
folgende Elemente hervorzuheben:
-
Seit der letzten Überprüfung ihrer Handelspolitik 1991 hat die Schweiz eine
Rezession erlebt, die dem achtjährigen ununterbrochenen Wirtschaftswachstum ein 
Ende
gesetzt hat. Nach einer kurzen Erholung in den Jahren 1993 und 1994 stagnierte die
Wirtschaft im darauffolgenden Jahr. Für 1996 wird kein wesentlicher Wachstumsschub
erwartet. Die starke Aufwertung des Schweizer Frankens um 11 Prozent zwischen 1993
und 1995 hat den Erholungsprozess verlangsamt und die strukturellen Spannungen
verstärkt.
-
Der Finanzsektor und innovative Industriebetriebe im Chemie- und
Spitzentechnologie-Bereich (insbesondere Elektronikindustrie) konnten gute Resultate
verzeichnen. Hingegen haben die traditionellen Fabrikationsbetriebe sowie die
Tourismusbranche Einbussen erlitten.
-
Die Schweizer Wirtschaft ist, dank einem offenen Handelsregime im
Industriegüterbereich, stark mit der internationalen Wirtschaft verflochten. Die
Zölle für Industriegüter sind im allgemeinen niedrig. Diese Produkte unterliegen
ferner keinen mengenmässigen Einfuhrbeschränkungen.
-
Trotz liberaler Marktzutrittsbedingungen bleibt die Schweiz ein teures Land. Diese
Tatsache ist namentlich dadurch erklärbar, dass der interne Wettbewerb bei
zahlreichen Gütern und Dienstleistungen schwach ist und der Landwirtschaft ein hohes
Schutzniveau gewährt wird.
-
Im Landwirtschaftsbereich wird die Umwandlung von nichttarifarischen
Importbeschränkungen in Zölle zu keiner starken Ausdehnung des Handels führen.
Gemäss Schätzungen des WTO-Sekretariates soll sich die durchschnittliche
Zollbelastung für Landwirtschaftsprodukte 1995 auf 80% belaufen haben.
-
Die geplanten und bereits umgesetzten Massnahmen zur Stärkung der Marktkräfte werden
im Sekretariatsbericht positiv bewertet. Zu nennen sind: Kartellgesetz, Gesetz über
die technischen Handelshemmnisse, Binnenmarktgesetz, Bundesgesetz und interkantonale
Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen, Einführung der Mehrwertsteuer,
Landwirtschaftsreform (insbesondere die Umsetzung der WTO-Abkommen und das Projekt
"Agrarpolitik 2002"), Reformen im Infrastrukturbereich (Telekommunikation,
Postdienstleistungen und Schienenverkehr).
-
Es ist noch verfrüht, den wirtschaftlichen Einfluss dieser Reformen abzuschätzen.
Sie dürften jedoch mit der Zeit zahlreiche Handelshemmnisse beseitigen,  die
Faktormobilität erhöhen und die Konsumentenpreise senken.
Der Schweizer Regierungsbericht stellt seinerseits die Ausrichtung der
schweizerischen Politik im Rahmen der WTO dar. Er hebt insbesondere hervor, dass 
die
Ziele dieser Politik  mit den strukturellen Reformen auf der nationalen Ebene eng
verbunden sind. Letztere können in der Tat nur dann Wirkung entfalten, wenn sie 
von
geeigneten Rahmenbedingungen auf internationaler Ebene begleitet werden. Die grossen
Linien dieser Ausrichtung lassen sich wie folgt zusammenfassen:
-
Die Schweiz befürwortet eine Fortsetzung des Abbaus von Hindernissen an der Grenze
gemäss dem Ansatz der "sektoriellen Initiativen", wie er im Rahmen der Uruguay-Runde
erprobt wurde. Es geht darum, die Zölle in ausgewählten Sektoren vollständig zu
beseitigen oder auf einem niedrigen Niveau zu harmonisieren.
-
Angesichts der wachsenden Bedeutung des Handels mit Dienstleistungen wird die
Schweiz Initiativen unterstützen, die darauf abzielen, die Liberalisierung in diesem
Bereich voranzutreiben. Es geht dabei insbesondere darum, die bereits unternommenen
Bemühungen der Mitglieder im Hinblick auf den verbesserten Marktzugang zu fördern.
-
Die Investitionen sind ebenfalls ein Gebiet, dessen Bedeutung für die Unternehmen
weiterhin zunimmt. Das WTO-Uebereinkommen über handelsbezogene
Investitionsmassnahmen ist ein erster Schritt zur Erarbeitung eines multilateralen
Rahmens für Investitionen. Die Schweiz ist der Ansicht, dass es zweckmässig ist,
diesen Rahmen zu verstärken und zu verbessern, um ihn an die Bedürfnisse einer
vermehrt globalisierten Wirtschaft anzupassen. Diese Initiative verläuft parallel 
zu
den entsprechenden Bemühungen im Rahmen der OECD.
-
In bezug auf die Liberalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens beabsichtigt
die Schweiz eine Erweiterung des Anwendungsbereiches des plurilateralen
WTO-Uebereinkommens (das gegenwärtig nur auf 22 Vertragsparteien und ungefähr 80%
des öffentlichen Beschaffungsmarktes der WTO-Mitglieder Anwendung findet). Dies
könnte durch die Beteiligung einer grösseren Anzahl von Mitgliedern der WTO am
Uebereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen erfolgen. Ausserdem führt 
die
Schweiz gegenwärtig bilaterale Verhandlungen mit der EU und den USA mit dem Ziel,
die im Rahmen des genannten Abkommens eingegangenen Verpflichtungen zu vertiefen.
-
Die Schweiz beteiligt sich aktiv an den Arbeiten der WTO in bezug auf die
Wechselwirkungen zwischen Handel und Umwelt. In Beachtung des Grundsatzes der
nachhaltigen Entwicklung will die Schweiz verhindern, dass der Schutz der Umwelt 
zur
Rechtfertigung von protektionistischen Massnahmen herangezogen wird. In diesem
Zusammenhang misst sie der Errichtung eines Verfahrens zur Schaffung grösserer
Kohärenz zwischen den auf internationaler Ebene im Hinblick auf den Schutz der
Umwelt getroffenen Bemühungen und den Regeln der WTO besondere Bedeutung zu.
-
Der handelsbezogene Aspekt der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit soll
angepasst werden, um dem Inkrafttreten der WTO-Uebereinkommen Rechnung zu tragen. 
In
diesem Sinn wird der Bundesrat dem Parlament demnächst konkrete Vorschläge
unterbreiten, wovon eine der Hauptbestrebungen die Verbesserung des Zugangs von
Entwicklungsländern zum schweizerischen Markt ist. In diesem Zusammenhang kann die
Revision des schweizerischen Zollpräferenzsystems besonders hervorgehoben werden.
Ziel dieser Revision ist die Verringerung der Erosion der Zollpräferenzen, die
infolge des Inkrafttretens der WTO-Uebereinkommen eingetreten ist, und die
Verbesserung der seit langem durch die Schweiz den am wenigsten entwickelten Ländern
gewährten Vorzugsbehandlung. Diese Aenderungen sollten am 1. März 1997 in Kraft
treten.

Bern, 29. Mai 1996

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst