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Abstimmung vom 9.Juni:Bundesrat unterstreicht die Bedeutung des neuen

Pressemitteilung

Abstimmung vom 9. Juni: Bundesrat unterstreicht die Bedeutung des neuen
Regierungs- und  Verwaltungsorganisationsgesetzes

Der Bundesrat hat heute im Hinblick auf die Abstimmung vom 9. Juni eine
Aussprache geführt. Mit Genugtuung hat der Bundesrat feststellen können, dass
die Zielsetzungen einer bürgernahen, effizienten und kostenbewussten Verwaltung
von allen politischen Kreisen geteilt werden.

Der Bundesrat betont, dass diese Aspekte die wichtigsten Ziele der
Verwaltungsreform darstellen. Der Bundesrat will auf die geänderten
Anforderungen rasch reagieren und seine Verwaltung entsprechend einsetzen. Er
will die Vorteile der modernen Formen der Verwaltungsführung dort nutzen, wo
dies geboten ist. Und er will die bewährte Kollegialzusammenarbeit stärken.

Mit dem Einsatz von maximal 10 Staatssekretärinnen oder Staatssekretären soll
das Bundesratskollegium gestärkt werden. Dieser Teil der Abstimmungsvorlage ist
am stärksten umstritten. Auch wenn die Staatssekretäre wichtige
Führungsaufgaben ausüben werden, bleiben die politische Entscheidung und damit
die Verantwortung beim Bundesrat als Kollegium. Aber nur ein gut
funktionierendes Kollegium garantiert auch eine erfolgreiche
Regierungstätigkeit. Dazu muss der Bundesrat die nötigen Mittel und die nötige
Flexibilität haben.

Die Abstimmungsvorlage bildet eine inhaltliche Einheit. Die Teile des neuen
Gesetzes zur Organisation und für verbesserte Verfahren der Verwaltungsführung
sowie das Element der Staatssekretäre erzielen kombiniert die stärkste Wirkung.
Es ist kurzsichtig, einzelne Teile der Reform zu bekämpfen, wenn der
Reformbedarf insgesamt ausgewiesen ist. Daher appelliert der Bundesrat an die
Bürgerinnen und Bürger, dieser notwendigen Anpassung für eine
zukunftsgerichtete Regierungs- und Verwaltungstätigkeit Vertrauen
entgegenzubringen und das neue Gesetz an der Urne gutzuheissen.

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

29.05.96