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Mündliche Information vom 29.5.96:Vermögenswerte der Holocaust-Opfer i

Mündliche Information

Vermögenswerte der Holocaust-Opfer in der Schweiz

Der Bundesrat hat beschlossen, bei der Ausarbeitung rechtlicher Instrumente zur
raschen, umfassenden und transparenten Feststellung von Vermögenswerten von
Holocaust-Opfern eng mit der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates
zusammenzuarbeiten. Er hat die Ad-hoc-Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von
Botschafter Mathias Krafft mit der weiteren Koordination der Arbeiten in der
Schweiz wie auf internationaler Ebene beauftragt.

Der Bundesrat hat bereits am 8. Mai 1996 seine Bereitschaft geäussert, sich der
Frage anzunehmen, ob Schweizer Finanzinstitutionen geraubte Vermögenswerte von
Holocaust-Opfern aus der Zeit vor, während und nach dem Zweiten Weltkrieg
entgegengenommen haben. Eine Woche später hat die Kommission für Rechtsfragen
des Nationalrats ihrerseits beschlossen, mittels Kommissionsinitiative einen
Bundesbeschluss betreffend Vermögen von Opfern nationalsozialistischer
Verfolgung auszuarbeiten.

Angesichts dieser Initiative hält es der Bundesrat für das Beste, diese
Problematik gemeinsam mit dem Parlament auf der Basis eines breiten Konsenses
zu regeln. Er ist deshalb bereit, die parlamentarische Kommission, auch mit
eigenen Vorschlägen, aktiv zu unterstützen. Ein gemeinsames Vorgehen schafft
nach Ansicht des Bundesrates die besten Voraussetzungen, damit das Schicksal
von Vermögenswerten der Holocaust-Opfer in der Schweiz aufgeklärt wird. Die
Arbeitsgruppe wird dem Bundesrat zu diesem Zweck fortlaufend Bericht erstatten.

Der Bundesrat hofft, dass der Nationalrat bereits in der kommenden
Herbstsession diesen Bundesbeschluss verabschieden kann.

29.05.96