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Der Bundesrat beschliesst die Botschaft über die Weiterführung der Finanzierung und über die Neuausrichtung von wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit

PRESSEMITTEILUNG

Der Bundesrat beschliesst die Botschaft über die Weiterführung der Finanzie-rung 
und
über die Neuausrichtung von wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen
der Entwicklungszusammenarbeit
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Während der heutigen Sitzung hat der Bundesrat beschlossen, den Eidgenössi-schen
Räten seine Botschaft über die "Weiterführung der Finanzierung und über die
Neuausrichtung von wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit" zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Bundesrat schlägt vor, einen fünften Rahmenkredit im Umfang von 960 Millionen
Franken zu eröffnen, wovon 300 Millionen Franken für Garantieleistungen und
Eventualengagements eingesetzt werden, die nur in geringem Umfang zu effektiven
Auszahlungen führen sollten. Dieser Rahmenkredit wird es erlauben, ab 1. Januar 
1997
während mindestens vier Jahren neue Verpflichtungen einzugehen.

Die wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen sind integraler Bestandteil der
Anstrengungen der Eidgenossenschaft zugunsten der Entwicklungsländer. Sie ba-sieren
auf dem Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und
humanitäre Hilfe vom 19. März 1976. Sie haben insbesondere die folgenden vier Ziele:
· die Entwicklungsländer in ihren Anpassungsanstrengungen zu unterstützen und ihnen
bei der Bewältigung externer Schocks zu helfen;
· ihnen die Teilnahme am Welthandel zu erleichtern;
· die Produktionskapazitäten und Infrastruktur zu entwickeln;
· die manchmal widersprechenden Zielsetzungen wirtschaftlichen Wachstums und des
Erhalts der natürlichen Umwelt zu versöhnen.

Indikative Mittelverwendung aus dem fünften Rahmenkredit

Zahlungsbilanzhilfe							120 Mio.

Handelsförderung und Rohstoffe					120 Mio.

Mischfinanzierungen						120 Mio.

Garantien (davon Ausgleichsfonds 100 Mio.)				300 Mio.

Schweizerische Gesellschaft für Entwicklungsfinanzierung		 50 Mio.

Übrige Investitionsförderungs-Massnahmen				130 Mio.*

Initiative zugunsten der Länder des Mittelmeerbeckens			100 Mio.

Entschuldung (Rahmenkredit 700-Jahrfeier)				(p.m.)

Durchführungskosten						20 Mio.

Total								960 Mio.
* betrifft: Zusammenführung von Geschäftspartnern, Studienfinanzierungsfonds,
Unterstützung von Ausbildungsaktivitäten, Transfer umweltfreundlicher
Technologien, Unterstützung der Finanzintermediäre

Die Umsetzung dieser Massnahmen ist Aufgabe des Bundesamts für Aussenwirt-schaft
(BAWI) des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements.

Mit dem Beschluss dieses fünften Rahmenkredits unterstreicht der Bundesrat zwei
Aspekte, die einen immer stärkeren Einfluss auf die entwicklungspolitische
Philoso-phie der Schweiz ausüben. Einerseits soll eine bessere Integration und
Koordination zwischen der öffentlichen Entwicklungshilfe und den Aktivitäten des
Privatsektors erreicht werden; andererseits ist die Kohärenz zwischen der
Wirtschaftspolitik im weiteren Sinn und der Entwicklungszusammenarbeit immer wieder
zu überprüfen.

Bern, den 29. Mai 1996

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
Presse- und Informationsdienst