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Botschaft zur Verlängerung des Bundesbeschlusses vom 9. Oktober 1981 über die Gewährung von Zollpräferenzen zugunsten der Entwicklungsländer

PRESSEMITTEILUNG

Botschaft zur Verlängerung des Bundesbeschlusses vom 9. Oktober 1981 über die
Gewährung von Zollpräferenzen zugunsten der Entwicklungsländer
Der Bundesrat hat eine Botschaft zur Verlängerung des Bundesbeschlusses vom 9.
Oktober 1981 über die Gewährung von Zollpräferenzen zugunsten der Entwicklungsländer
(SR 632.91) an das Parlament verabschiedet. Der Beschluss, der um zehn Jahre
verlängert werden soll, ermächtigt den Bundesrat die Länder zu bestimmen, die in 
den
Genuss der Präferenzen kommen, die Produkte zu bezeichnen, die zu Vorzugsbedingungen
eingeführt werden können, sowie das Ausmass der dabei gewährten Zollreduktionen
festzulegen.
Die Verlängerung wird eine Anpassung des Zollpräferenzenschemas an die neueren
Entwicklungen der multilateralen und bilateralen Handelsbeziehungen der Schweiz 
mit
dem Ausland ermöglichen. Dabei werden insbesondere die Auswirkungen der
Uruguay-Runde berücksichtigt. Die Entwicklungsländer sollen zolltarifarisch soweit
möglich den Ländern gleichgestellt werden, mit denen die Schweiz Freihandelsabkommen
abgeschlossen hat. Für die ärmsten Entwicklungsländer sind zudem weitergehende
Vorteile vorgesehen, die ihnen die Chancen öffnen, stärker als alle anderen Länder
aus Zollpräferenzen Nutzen zu ziehen. Entwicklungsländern, welche allgemein oder 
in
spezifischen Sektoren einen den Industrieländern ähnlichen Entwicklungsstand
erreicht haben, sollen die Präferenzen künftig entzogen werden. Die Schweiz wird 
in
diesen Fällen versuchen, die Handelsbeziehungen auf der Grundlage von gegenseitig
bindenden Vereinbarungen im Rahmen der WTO oder von Freihandelsabkommen zu
verbessern.
Bern, 29. Mai 1996

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse und Informationsdienst

Auskunft:
Bundesamt für Aussenwirtschaft, Sektion Handelspolitik und Entwicklung, Jörg Reding,
Tf 031/324 08 17