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Höhere Haftungslimiten der schweizerischen Luftfahrtunternehmen

PRESSEMITTEILUNG

Höhere Haftungslimiten der schweizerischen Luftfahrtunternehmen

Der Bundesrat hat mehrere Bestimmungen der Luftfahrtverordnung geändert. Die
Teilrevision der Verordnung bringt eine höhere Haftungslimite der
Luftfahrtunternehmen gegenüber den Reisenden.

Ab 1. April 1997 werden schweizerische Luftfahrtunternehmen bei Unfällen
gegenüber den Fluggästen bis zum Betrag von mindestens 500'000 Franken haften.
Die bisher verlangte Limite liegt bei 200'000 Franken. Die Verbesserung der
Rechtsstellung des Fluggastes trägt einer Empfehlung der Europäischen
Zivilluftfahrt-Konferenz (CEAC) vom Juni 1994 Rechnung.

Weitere Änderungen der Luftfahrtverordnung, welche bereits am 1. Juli 1996 in
Kraft treten, dienen dem effizienteren Vollzug und der Harmonisierung der
Luftfahrtgesetzgebung. Sie betreffen namentlich folgende Bereiche:
Zuständigkeit für Ausnahmebewilligungen, Zuständigkeit für
Sicherheitsmassnahmen, Verfahren zur Übernahme von Anhängen zum Übereinkommen
über die internationale Zivilluftfahrt.

5.96                                      Eidgenössisches Verkehrs- und
                                          Energiewirtschaftsdepartement
                                          Pressedienst

Auskünfte:Benz Buchmüller, Abteilung Recht und Umwelt, Bundesamt für
          Zivilluftfahrt, Tel. 031/325 90 91