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Ganzheitliche Raumordnungspolitik als Ziel

Pressemitteilung

Ganzheitliche Raumordnungspolitik als Ziel

Bundesrat genehmigt Gründzüge der Raumordnung und Teilrevision des
Raumplanungsgesetzes

In seiner Sitzung vom 22. Mai hat der Bundesrat wegleitende Weichen für die
künftige Raumordnungspolitik gestellt. Zuhanden des Parlamentes hat er drei
wichtige Geschäfte verabschiedet, die in einem inneren Zusammenhang stehen. Mit
den Grundzügen der Raumordnung Schweiz hat der Bundesrat den strategischen
Rahmen abgesteckt, der für die Raumordnungspolitik des Bundes längerfristig
massgebend sein soll. Das Realisierungsprogramm 1996 - 1999 umschreibt und
konkretisiert die darauf abgestützten kurz- und mittelfristigen Massnahmen. Mit
der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG) erfahren die Grundzüge eine
erste Umsetzung auf Gesetzesstufe. Die drei Geschäfte sind im Sinne der
Regierungsrichtlinien 1995 - 1999 auf eine ganzheitliche Raumordnungspolitik
ausgerichtet und wollen dazu beitragen, Spannungsfelder zwischen den
Landesteilen und zwischen Stadt und Land abzubauen.

Die zunehmenden Herausforderungen an den Lebens- und Wirtschaftsraum Schweiz
berühren auch die Frage nach der zweckmässigen und zukunftstauglichen
Raumordnung in unserem Land. Mit dem Bericht über die Grundzüge der
Raumord-nung Schweiz will der Bundesrat einen Beitrag zu einem zielgerichteten
und abge-stimmten raumordnungspolitischen Handeln des Bundes leisten. Der von
der Landesregierung gutgeheissene Bericht schafft einen Orientierungsrahmen für
die räumliche Entwicklung des Landes als Grundlage für eine verbesserte
Koordination der Planungen des Bundes und der Kantone. Mit den vorgeschlagenen
Änderungen des Raumplanungsgesetzes wird eine 1991 vom Parlament überwiesene
Motion erfüllt, welche den Bundesrat beauftragt, die Zonenkonformität für
Bauten und An-lagen in der Landwirtschaftszone zeitgemäss zu umschreiben und
die Bewilligungs-ordnung für das Bauen ausserhalb der Bauzonen flexibler zu
gestalten.

Ein strategischer Rahmen für die Raumordnung Schweiz

Mit dem "Bericht über die Grundzüge der Raumordnung Schweiz" hat der Bundesrat
die Strategien festgelegt, die für seine Raumordnungspolitik längerfristig
massge-bend sein sollen. Er schafft einen Orientierungsrahmen für eine auf das
Anliegen der Nachhaltigkeit ausgerichtete räumliche Entwicklung des Landes. Das
Konzept des vernetzten Systems von Städten und ländlichen Räumen ist die
wegleitende Idee des Bundesrates zur geordneten, raum- und kostensparenden
Weiterent-wicklung des Lebens- und Wirtschaftsraumes Schweiz. Dazu formuliert
der Bericht vier Hauptstrategien: zu städtischen und zu ländlichen Räumen, zum
Natur- und Landschaftsraum und zur räumlichen Einbindung der Schweiz in Europa.
Mit einer Politik der Siedlungserneuerung und der Entwicklung nach innen soll
die Funktions-fähigkeit und Qualität der städtischen Räume verbessert werden.
Die ländlichen Räume sollen als Wirtschafts- und Lebensraum für die ansässige
Bevölkerung gestärkt werden. Die Strategien des Bundesrates für den Natur- und
Landschafts-raum zielen auf vermehrte Schonung und auf die Wiederherstellung
der Nutzungs-vielfalt. Schliesslich legt der Bericht die Strategien dar, die
zur besseren Einbindung der Schweiz in Europa, zum Beispiel im Bereich der
grenzüberschreitenden Zusam-menarbeit oder der Hochgeschwindigkeitsbahnen
beitragen sollen. Abgestimmt auf die raumordnungspolitischen Strategien der
Grundzüge der Raumordnung werden im Realisierungsprogramm  1996 - 1999 die
konkreten Vorhaben des Bundes, die zur praktischen Umsetzung der Strategien
kurz- und mittelfristig massgebend sein sollen, festgehalten.

RPG-Revision bringt Erleichterungen für die Landwirtschaft

Mit der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes erfahren die Grundzüge der
Raumordnung eine erste Konkretisierung auf Gesetzesstufe. Im Interesse der
Landwirtschaft soll eine hinsichtlich Raum und Landschaft vertretbare, moderate
Öffnung der Landwirtschaftszone für künftige Entwicklungen erfolgen. Damit ist
eine zukunftsgerichtete Reaktion auf den Strukturwandel in der Landwirtschaft
möglich. Im wesentlichen wird vorgeschlagen, nicht mehr zwischen
bodenabhängiger und bodenunabhängiger Bewirtschaftung zu unterscheiden; erstere
wird, in Übereinstimmung mit der Agrarreform, jedoch die Regel bleiben. Zudem
soll der viel diskutierte Artikel 24 RPG dahingehend geändert werden, dass für
den bisherigen Zweck nicht mehr be-nötigte Bauten ausserhalb der Bauzonen
fortan für den landwirtschaftsfremden Gebrauch genutzt werden dürfen. Die
Kantone sollen künftig in landwirtschaftlichen Wohnbauten auch
landwirtschaftsfremde Wohnnutzungen zulassen können, während gewerbliche
Nutzungen vorwiegend an landwirtschaftliche Betriebsformen gebunden bleiben
sollen.

Zusätzlich zu diesen drei Geschäften hat der Bundesrat noch eine Teilrevision
der Raumplanungsverordnung (RPV) gutgeheissen. Die Revision bezweckt mit
vorwiegend technischen Anpassungen eine Verbesserung der Vollzugstauglichkeit.
Die Änderungen treten am 1. Juli 1996 in Kraft.

Der Bericht "Grundzüge der Raumordnung Schweiz" kann ab Anfang August 1996
schriftlich bei der Eidg. Drucksachen- und Materialzentrale (EDMZ), 3000 Bern
(Preis noch nicht verbindlich festgelegt) bezogen werden (Bestell-Nr. 412.696
d).

28. Mai 1996

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations-und Pressedienst

Weitere Auskünfte:
Dr. Fritz Wegelin, Chef der Abteilung Raumplanung,
Bundesamt 	für Raumplanung, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern,
Tel. 031/322 40 70