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Institut für Geistiges Eigentum: Kostendeckende Gebühren

Pressemitteilung
Institut für Geistiges Eigentum: Kostendeckende Gebühren
Mit der Umwandlung des Bundesamtes für geistiges Eigentum in ein betrieblich
autonomes Institut waren auf den 1. Januar 1996 die Gebühren für den Patent-
und Markenschutz erhöht worden. In Beantwortung zweier parlamentarischer
Vorstösse hat der Bundesrat am Mittwoch diese Massnahme begründet. Eine
Verwaltungsführung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen beinhaltet die
volle Transparenz der Kosten und deren Zuweisung an den Verursacher. In der
Vergangenheit hatten umfangreiche versteckte Quersubventionen zu einer
Verbilligung der Gebühren und damit zu einer ungewollten Belastung des
Steuerzahlers geführt; diese ist nun eliminiert worden. Zudem soll gerade
zugunsten von Klein- und Mittelbetrieben (KMU) die Transparenz- und
Informationsfunktion der Schutzsysteme ausgebaut werden.
Die Nationalräte Christoph Blocher und Rudolf Rechsteiner hatten in einer
Einfachen Anfrage bzw. in einer Interpellation die Gebührenerhöhung kritisiert.
Der Bundesrat weist nun darauf hin, dass mit der Einführung des New Public
Management beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum nicht etwa eine
Gebührensenkung bewirkt werden sollte. Vielmehr habe der Gesetzgeber die
Herstellung von Kostentransparenz und damit die Durchsetzung der vollen
Kostendeckung gewollt.
Gleichzeitig wird das Institut in seinem Leistungsauftrag verpflichtet, die
Patentinformation als wichtiges Instrument einer wirksamen Innovationstätigkeit
auszubauen. Damit können gerade die KMU von den Schutzsystemen des Geistigen
Eigentums profitieren, auch wenn keine Gebührenermässigungen zu ihren Gunsten
vorgesehen sind. Die weltweit publizierten Patentdokumente bilden nämlich einen
riesigen Fundus wirtschaftlich und juristisch relevanter technischer
Information, deren Konsultation u. a. verhindern kann, dass das Rad immer
wieder  - zu hohen Kosten -  neu erfunden werden muss.
Weiter soll das mit grösserer Flexibilität ausgestattete Institut ein vermehrt
nachfrageorientiertes Dienstleistungsunternehmen werden. Es hat denn auch seine
Autonomie bereits in den ersten vier Monaten genutzt, um die früher
aufgelaufenen Rückstände bei der Markenprüfung zu vermindern: Im ersten Quartal
wurden gleich viele Markengesuche erledigt wie im ganzen letzten Jahr. Es ist
ein prioritäres Ziel des Instituts, die Behandlungsdauer eines Gesuches bis
Mitte 1997 von zwanzig auf unter sechs Monate zu drücken. Das setzt eine
Reduktion des Pendenzenberges von 19'000 auf 6'000 voraus.
Aus der Staatsrechnung kann die betriebswirtschaftliche Situation einer
einzelnen Verwaltungseinheit nicht abgelesen werden. Schwergewichtige
Kostenfaktoren wie Sozialleistungen, Informatik, Gebäudemiete usw. bleiben
unberücksichtigt bzw. erscheinen an anderer Stelle. Dieser Mangel ist für das
Institut jetzt behoben. Seine Rechnung für das erste Geschäftsjahr wird die
vollen Kosten ausweisen. Sollte sich daraus unter Einbezug aller Faktoren ein
Spielraum ergeben, so ist der Bundesrat dannzumal bereit, einen Antrag des
Institutsrats auf Gebührensenkung zu prüfen.
22. Mai 1996

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte:
Roland Grossenbacher, Tel. 031/322 48 01