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Reisen bosnischer Kriegsvertriebener in die Heimat sollen erleichtert

Pressemitteilung

Reisen bosnischer Kriegsvertriebener in die Heimat sollen erleichtert werden

Der Bundesrat hat am Mittwoch einem multilateralen Abkommen zwischen der
Schweiz, der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Slowenien und Kroatien
über die Durchreise und die Durchbeförderung bosnisch-herzegowinischer
Kriegsflüchtlinge zugestimmt. Die Mitgliedstaaten werden bosnischen
Staatsangehörigen die Durchreise ohne Transitvisum ermöglichen. Sie schaffen
damit die Voraussetzungen dafür, dass bos-nische Kriegsvertriebene die
Unterzeichnerstaaten bei Reisen in ihre Heimat möglichst problemfrei pas-sieren
können. Sollten bosnische Kriegsvertriebene bei ihrer Reise trotzdem in einem
der Transitländer blockiert werden, müssen die Herkunftsstaaten sie
zurückübernehmen.

Es ist unter verschiedenen Gesichtspunkten von Be-deutung, dass bosnische
Kriegsvertriebene unter er-leichterten Bedingungen in ihre Heimat reisen
kön-nen: Die europäischen Aufnahmestaaten wollen die freiwillige Rückkehr
bosnischer Kriegsvertriebener in ihre Heimat fördern. Der Bundesrat hat am 3.
April 1996 zudem beschlossen, den Betroffenen Infor-mationsreisen nach Bosnien
zu ermöglichen. Schliess-lich bilden Reisen nach Bosnien eine wichtige
Vor-aussetzung für die Durchführung der geplanten Wah-len.

Die Reisen erfolgen vorwiegend auf dem Landweg. Da-bei hat sich gezeigt, dass
Rückreisende an den Grenzübergängen der Transitstaaten häufig auf
Schwierigkeiten stossen. Diese sollen mit dem Abkom-men ausgeräumt werden. Es
ist vorgesehen, dass alle Mitgliedstaaten am 29. Mai in Bonn das Abkommen
un-terzeichnen. Es soll am 1. Juli 1996 in Kraft tre-ten.

22. Mai 1996

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Für weitere Auskünfte: Roger Schneeberger, Informa-tionschef BFF, 031/3259350