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Der Bundesrat genehmigt Aenderungen der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)

PRESSEMITTEILUNG

Der Bundesrat genehmigt Änderungen der Ordnung für die internationale
Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)

Der Bundesrat hat die in der Ordnung für die internationale
Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) vorgesehenen Änderungen
genehmigt. Diese werden auf den 1. Januar 1997 in Kraft treten.

Mit der Neuausgabe des RID wird eine weitere Etappe bei der Harmonisierung
dieses Regelwerkes auf der Grundlage der Empfehlungen der UNO für die
Beförderung gefährlicher Güter abgeschlossen.

Die UNO-Empfehlungen bilden die Grundlage für die Gefahrgutvorschriften aller
Verkehrsträger. Die Neuerungen im RID werden deshalb auch den multimodalen
Transport gefährlicher Güter erleichtern und gleichzeitig einen wesentlichen
Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit bei der Eisenbahnbeförderung gefährlicher
Güter leisten.

Die wichtigsten Änderungen im RID betreffen die Neufassung der Vorschriften für
die Beförderung von Gasen,  die Überarbeitung der Verpackungsmethoden für
explosive Stoffe und Gegenstände sowie die Neufassung der "Vorschriften für die
Kennzeichnung und Verzeichnis der gefährichen Güter".

Das Eidgenössische Energie- und Verkehrswirtschaftsdepartement (EVED) wird die
Änderungen im RID auf den gleichen Zeitpunkt vollumfänglich in die für die
schweizerische Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter geltende Gesetzgebung
übernehmen.

5.96                                      Eidgenössisches Verkehrs- und
                                          Energiewirtschaftsdepartement
                                          Pressedienst

Auskünfte:Stabsstelle Kommunikation, Bundesamt für Verkehr, Tel. 031 322 36 43