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Zum Schlussbericht Bacher: Was bisher getan wurde

Pressemitteilung

Zum Schlussbericht Bacher: Was bisher getan wurde

Der Bundesrat dankt dem Sonderbeauftragten für Staatsschutzakten für die
geleisteten Dienste

Der Bundesrat hat am 1. Mai vom Schlussbericht des Sonderbeauftragten für
Staatsschutzakten (SOBE), Dr. René Bacher, Kenntnis genommen, ihm für die
wertvolle Arbeit gedankt und ihn als umsichtigen Sachwalter der von der
Fichen-Affäre betroffenen Personen gewürdigt.

Der SOBE bejaht zwar den Staatsschutz grundsätzlich, äussert in seinem Bericht
aber schwere Bedenken zur Art und Weise, wie er vor 1990 wahrgenommen wurde. Er
bestätigt die Feststellungen der parlamentarischen Untersuchungskommission
PUK-EJPD und des Wissenschafterberichts Kreis/Kaufmann/Delley. Für das EJPD
stellt sich die Frage, inwiefern die seit Januar 1990 getroffenen Vorkehrungen
den Mängeln gerecht werden.

Bisherige Massnahmen des EJPD

Dass der Arbeit der präventiven Polizei keine überholten Bedrohungsbilder mehr
zugrunde liegen, dafür sorgen folgende Massnahmen:

- 	Wer politische Rechte und Grundrechte ausübt, darf seit dem 16. Januar
1990 (vorläufige Negativliste) nicht mehr überwacht werden. Zudem wurde die
Tätigkeit der präventiven Polizei auf Bekämpfung von Terrorismus, Spionage,
gewalttätigen Extremismus und organisierter Kriminalität beschränkt.

- 	Nach diesen Sofortmassnahmen hat der Bundesrat zahlreiche weitere
Reformschritte vorgenommen: Die Weisungen vom 9. September 1992 über die
Durchführung des Staatsschutzes bilden heute die Grundlage der
Staatsschutztätigkeit. Die definitive Regelung wird das Bundesgesetz über
Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) bringen. Der Nationalrat
als Zweitrat wird dieses Gesetz voraussichtlich in der kommenden Junisession
behandeln. Der Bundesrat beurteilt jährlich, unterstützt von der 1992
eingesetzten Konsultativen Staatsschutzkommission, die Bedrohungslage.

-	Seit 1992 kontrolliert die Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments
die Tätigkeit der Bundespolizei, und der Generalsekretär des EJPD ist für die
departementale Kontrolle des Staatsschutzes zuständig. Beide Kontrollorgane
haben Zugang zu allen Informationen ungeachtet des Amtsgeheimnisses und
überprüfen die Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Verhältnismässigkeit des
Staatsschutzes.

- 	Ernst genommen hat der Bundesrat auch die Kritik am Instrumentarium des
Staatsschutzes. Telefonüberwachungen zu Zwecken der Strafverfolgung werden mit
grösserer Zurückhaltung angeordnet. Die von Bacher erwähnten informellen
Absprachen über internationalen Informationsaustausch und Geheimhaltung sind
nur noch mit Genehmigung des Departementsvorstehers möglich (Ziff. 26
Staatsschutzweisungen).
- 	Bacher zieht aus der Einsicht in Fichen und Dossiers vor 1990 den
Schluss, es sollte möglich sein, mit gewissen Einschränkungen auch Einsicht in
aktuelle Datenbearbeitungen zu gewähren. Der Bundesrat teilt diese Meinung
nicht, sondern schlägt für das BWIS eine stellvertretende Einsicht durch den
Datenschutzbeauftragten vor, wie sie die Räte 1994 auch für die
Informations-systeme der kriminalpolizeilichen Zentralstellen beschlossen.
Diese Lösung, die auch in mehreren europäischen Staaten praktiziert wird,
stellt sicher, dass bei allen Anfragen überprüft wird, ob die Datenbearbeitung
rechtmässig ist.

Am Schluss seines Berichts hält Bacher fest, dass verschiedene Personen, deren
Einsichtsgesuch er behandelt hat, der polizeilichen Nachrichtenbeschafftung
nach wie vor mit tiefem Misstrauen begegnen. Der Bundesrat erachtet es als
eines der wichtigen Verdienste Bachers, massgeblich zum Abbau dieses
Misstrauens beige-tragen zu haben.

Was es kostet

Die sogenannten Fichen-Affäre kostete bis Ende 1995 ungefähr 35 Millionen
Franken, wovon rund 25 Millionen auf den Personalaufwand entfielen.

2. Mai 1996

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst