Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Richtplan des Kantons Zürich genehmigt

Pressemitteilung

Richtplan des Kantons Zürich genehmigt

Der Bundesrat hat den gesamthaft überarbeiteten Richtplan des Kantons Zürich
genehmigt. Somit wird der Richtplan für die Behörden des Kantons, des Bundes
und der Nachbarkantone verbindlich.

Erstmals hat ein Kanton einen genehmigten Richtplan umfassend überprüft und
gesamthaft angepasst. Dieser Plan enthält wegweisende Aussagen zur angestrebten
räumlichen Entwicklung des Kantons Zürich. Dabei kommt insbesondere Akzenten
bei der inneren Siedlungsentwicklung, bei der Förderung des öffentlichen
Verkehrs sowie bei der Aufwertung der offenen Landschaft und der Vernetzung von
Lebensräumen für Tiere und Landschaft grosse Bedeutung zu. Der Richtplan
erfüllt grundsätzlich die formellen, verfahrensmässigen und materiellen
Anforderungen des Raumplanungsgesetzes und ist vom Bundesrat mit verschiedenen
Auflagen genehmigt worden. Die erforderlichen Ergänzungen sind vom Kanton
Zürich zum Teil bereits eingeleitet worden.

Nur teilweise genehmigt wurden die vom Kanton bezeichneten Streusiedlungen.
Ausserdem müssen die Funktionen der verschiedenen Zentren im Grossraum Zürich
untereinander und mit den Nachbarkantonen abgestimmt werden. Der Kanton wird
eingeladen, die erforderlichen Ergänzungen und den Nachweis der Abstimmung mit
den Nachbarkantonen dem Bundesrat bis spätestens 31. März 2000 einzureichen.

Der erste kantonale Richtplan datiert vom 10. Juli 1978. Richtpläne zeigen, wie
die raumwirksamen Tätigkeiten von Gemeinden, Kanton und Bund im Hinblick auf
die anzustrebende Entwicklung aufeinander abgestimmt werden. Das
Raumplanungsgesetz verlangt eine periodische Ueberprüfung, damit der Richtplan
seine Aufgabe bei der raumordnungspolitischen Koordination auch unter
veränderten Bedingungen und Zielvorstellungen erfüllen kann.

15. Mai 1996
EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Friedrich Weber, Sektion Raumstruktur, Siedlung, Landschaft,
Bundesamt für Raumplanung, Bern, Tel. 031/322 40 75