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Konkordat über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Nordwestschweiz

Pressemitteilung

Konkordat über die polizeiliche Zusammenar-beit in der Nordwestschweiz

Der Bundesrat hat beschlossen, das zwischen den Nord-westschweizer Kantonen
Aargau, Bern, Basel-Stadt, Ba-sel-Landschaft, Solothurn und der Stadt Bern
verein-barte Konkordat über die polizeiliche Zusammenarbeit zu genehmigen.
Bereits sind ihm die Kantone Solo-thurn, Basel-Stadt, Aargau und
Basel-Landschaft bei-getreten, womit es ab sofort in Kraft treten kann.

Die grosse Mobilität, ein hoher Organisationsgrad und die Verwendung moderner
technischer Mittel durch Ver-brecherorganisationen verstärken die Notwendigkeit
einer interkantonal organisierten und koordinierten Abwehr. Auch die Gefahr
natürlicher oder unfallbe-dingter Katastrophen sowie die Risiken von nuklearen,
chemischen und anderen spezialisierten Betrieben ru-fen nach vereinten Kräften
im Ernstfall.

Nachdem bereits die Ost-, Zentral- und Westschweizer Kantone interkantonale
Vereinbarungen über die poli-zeiliche Zusammenarbeit abgeschlossen haben,
welche jeweils vom Bundesrat genehmigt wurden, treffen nun die Kantone der
Nordwestschweiz unter sich ein ähnli-ches Abkommen. Es bildet im wesentlichen
die rechtli-che Grundlage für den Einsatz kantonaler Polizeikräf-te ausserhalb
ihres Stammkantons. Wie bei den schon bestehenden Vereinbarungen handelt es
sich auch beim Nordwestschweizer Konkordat um ein horizontales Ver-bundsystem
unter beteiligten Kantonen, welches die Belange des Bundes nicht berührt.

15. Mai 1996
EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Peter Lehmann, Bundesanwaltschaft,
Tel. 322 81 69