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Migrations-, Ausländer und Asylpolitik

Referat Bundesrat A. Koller anlässlich des Medienseminars vom 14. Mai 1996 zur
Migrations-, Ausländer und Asylpolitik

Anrede

Einleitung

Die Ausländer- und Asylfragen gehören nach wie vor zu den brisanten Themen
schweizerischer Innen- und Aussenpolitik. Zwei einschlägige Volksinitiativen,
die letztes Jahr eingereichte sog. 18%-Initiative sowie eine neue Initiative
der Schweizer Demokraten betreffend Masshalten bei der Einwanderung, aber auch
die bilateralen Verhandlungen mit der EU über Erleichterungen im
Personenverkehr zeigen, dass sich dieser Befund auch in Zukunft kaum rasch
ändern wird. Im Gegenteil, wenn Bundesrat und Parlament in kommenden
Volksabstimmungen obsiegen wollen, muss neben einer konsequenten Durchsetzung
der bundesrätlichen Politik noch viel Informations- und Überzeugungsarbeit
geleistet werden. Dies ist um so nötiger, als das Ausländer- und Asylrecht sehr
kompliziert sind, und daher die Durchsicht schwierig ist. Wo aber die
Transparenz fehlt, ist die Gefahr der Ablehnung der Politik gross.

Das ist der Hintergrund des heutigen Pressegesprächs zur Asyl- und
Ausländerpolitik.

Die Gründe, dass die Ausländer- und Asylpolitik trotz klarer Fortschritte in
beiden Bereichen nach wie vor brisante politische Themen bleiben, sind unter
anderem die derzeitige wirtschaftliche Situation, die damit verbundene relativ
hohe Arbeitslosigkeit, der steigende Anteil ausländischer Kinder in den
Schulklassen sowie die recht hohe Zahl ausländischer Straftäter. Damit lassen
sich leicht Emotionen wecken, gegen die mit rationalen Erklärungen oft schwer
aufzukommen ist.

Die Verunsicherung bei der schweizerischen Bevölkerung muss daher ernst
genommen werden. Denn sonst besteht die Gefahr, dass natürliche Schwierigkeiten
beim Zusammenleben von Bevölkerungsgruppen unterschiedlicher Herkunft und
Kultur in Konflikte und Fremdenhass umschlagen. Eine solche Entwicklung ist mit
allen Mitteln zu verhindern.

Vieles deutet darauf hin, dass eine transparente und möglichst konsensfähige
Ausländer- und Asylpolitik auch eine sehr wichtige Voraussetzung für eine
erfolgreiche Europapolitik ist.

Es bedarf allerdings von Anfang an der Hervorhebung, dass die Ausländerinnen
und Ausländer auch sehr viel Positives zur Entwicklung unseres Landes
beigetragen haben. Der Anteil der Ausländer an der gesamten erwerbstätigen
Bevölkerung beträgt rund 25%. Unsere Wirtschaft würde ohne die Mithilfe von
Ausländerinnen und Ausländern zusammenbrechen. Einen wichtigen Beitrag leisten
die ausländischen Arbeitskräfte nicht nur im Gast- und Baugewerbe sowie im
Gesundheitsbereich, sondern auch in der Forschung. Die relativ junge
ausländische Wohnbevölkerung trägt zudem massgeblich zur finanziellen Sicherung
unserer Sozialversicherungen bei.

Wo stehen wir heute in der Asyl- und die Ausländerpolitik und wie soll es in
der begonnenen Legislatur weitergehen?

Asylpolitik

Zur Asylpolitik möchte ich einleitend betonen, dass sich der Zustrom von
Asylsuchenden nicht beliebig steuern lässt, weil wir völkerrechtlich
verpflichtet sind, Asylgesuche, die Menschen, welche in die Schweiz gelangt
sind, stellen, zu prüfen. Immerhin wurde der mehrjährige Trend stetig
steigender Gesuchszahlen in den letzten Jahren klar gebrochen. Noch 1991 gingen
fast 42000 Gesuche ein. Seither haben sich die Zahlen halbiert. Letztes Jahr
waren noch 17000 Asylbegehren zu registrieren. Gleichzeitig konnten die
pendenten Asylverfahren von 62000 auf 25000 abgebaut werden und der
überwiegende Teil der Gesuche wird heute sowohl in erster als auch in zweiter
Instanz innert drei Monaten erledigt. Es sind also weder grosse Gesuchszahlen
noch langdauernde Asylverfahren, die bekannten Probleme der 80er und anfangs
90er Jahre, die uns heute Sorgen bereiten.

Sorgen bereitet dagegen die Tatsache, dass ein zu geringer Teil der
abgewiesenen Asylsuchenden die Schweiz verlässt. Zwar haben wir mit den
Zwangsmassnahmen im Ausländerbereich die Grundlagen für einen verbesserten
Vollzug geschaffen. Es bleiben aber Vollzugsprobleme, die wir nur schwer
beeinflussen können. Ich denke hier in erster Linie an die Weigerung der
Bundesrepublik Jugoslawien, ihre eigenen Staatsbürger nach negativen
Asylverfahren wieder aufzunehmen oder an die teilweise schleppende Ausstellung
von Reisepapieren durch die Vertretungen der Herkunftsstaaten.

Zudem haben wir einen steigenden Anteil von Asylsuchenden, die aus
Bürgerkriegsgebieten stammen und denen wir vorübergehenden Schutz gewähren.
Zwar wollen wir die Prioritäten in Zukunft verstärkt darauf ausrichten,
Migrationsbewegungen durch entwicklungspolitische Massnahmen unnötig zu machen
oder zumindest einzudämmen und in bereits bestehenden Konflikt- oder
Notsituationen Hilfe vor Ort zu leisten. Es wird aber immer wieder Situationen
geben, in denen diese Massnahmen nicht genügen und wir - unserer humanitären
Tradition entsprechend - Kriegsvertriebene in der Schweiz aufnehmen werden.
Bosnien ist hierfür das beste Beispiel.

Wir dürfen für uns in Anspruch nehmen, dass die Schweiz im Jugoslawienkonflikt
eine grosszügige Aufnahmepolitik betrieben hat. Wir haben aus dem ehemaligen
Jugoslawien insgesamt 43000 Kriegsvertriebene aufgenommen und für ihre Fürsorge
seit 1992 mehr als eine Milliarde Franken ausgegeben. Wir müssen uns bewusst
sein, dass dies eine erhebliche Belastung darstellt. Wenn wir uns den nötigen
Handlungsspielraum bewahren wollen, um diese Grosszügigkeit auch bei künftigen
Konflikten aufrecht zu erhalten, sind zwei Dinge nötig:

Zum einen gilt es, die vorläufige Aufnahme im Rahmen der laufenden
Totalrevision des Asylgesetzes in ein Konzept der vorübergehenden
Schutzgewährung umzuwandeln. Es ermöglicht für Kriegsvertriebene während ihres
Aufenthalts in der Schweiz eine bessere Integration in unseren Arbeitsmarkt und
führt allgemein zu weniger unnützem administrativen Aufwand.

Zum zweiten gilt es zu akzeptieren, dass die Schutzgewährung nur
vorübergehender Natur sein kann und Kriegsvertriebene in ihren Heimatstaat
zurückkehren müssen, sobald die Situation dies erlaubt. Der Bundesrat ist
bereit, sich beim Wiederaufbau in Bosnien tatkräftig zu engagieren, damit die
Voraussetzungen für eine Rückkehr der Betroffenen geschaffen werden können. Wir
hoffen nach wie vor, dass dies im Spätsommer der Fall sein wird. Der Bundesrat
wird die anfangs April gefassten Beschlüsse aber, wie angekündigt, in der
zweiten Junihälfte nochmals einer eingehenden Prüfung unterziehen.

Gerade am Beispiel Bosniens zeigt sich auch, welch grosser Stellenwert heute in
der Asylpolitik der internationalen Koordination beizumessen ist. Wären die
Beschlüsse der Hauptaufnahmestaaten zur Rückkehr bosnischer Kriegsvertriebener
nicht bei internationalen Konferenzen aufeinander abgestimmt worden, würden
sich unweigerlich sinnlose innereuropäische Wanderungsbewegungen ergeben. Die
Schweiz hat deshalb alles Interesse daran, ihre künftige Asylpolitik mit jener
der andern europäischen Staaten abzustimmen. Darum bemühen wir uns ständig, sei
es um den Anschluss an das sog. Dubliner-Abkommen der EU betreffend die
Zuständigkeit zur Behandlung der Asylgesuche oder jetzt gerade aktuell das
multilaterale Durchbeförderungsabkommen zwischen Deutschland, Österreich,
Slowenien und Kroatien bezüglich der Kriegsvertriebenen aus Bosnien.

Nur mit einer Harmonisierung des Asylrechts in Europa lässt sich erreichen,
dass illegale Wanderungsbewegungen wirksam eingedämmt werden können und dass
die Staaten bei der Wahrnehmung ihrer humanitären Aufgaben nicht in einen
unseligen Wettbewerb miteinander geraten, sondern Flüchtlinge und Vertriebene
einigermassen gleich aufeinander aufteilen.

Ausländerpolitik

Die Entwicklung der ausländischen Wohnbevölkerung während der wirtschaftlich
boomenden Achtzigerjahre machte deutlich, dass die Kontingentierungspolitik des
Bundesrates mit einer jährlichen Festsetzung von Höchstzahlen den Anstieg des
Ausländerbestandes nicht hinreichend zu verhindern vermochte. Namentlich die
zwingende Umwandlung von Saisonbewilligungen in Jahresaufenthaltsbewilligungen
sowie die damit verbundenen Familiennachzüge erreichten ein hohes Ausmass. Mit
dem Bericht vom 15. Mai 1991 kündigte der Bundesrat daher die Einführung des
sogenannten Drei-Kreis-Modells an. In diesem Zusammenhang wurde das Gebiet des
ehemaligen Jugoslawien in den dritten Kreis übergeführt.

Mit Ablauf der Übergangsregelung für Saisonniers aus dem ehemaligen Jugoslawien
Ende 1996 erhofft sich der Bundesrat eine spürbare Reduktion der Zuwanderung.
Erste Erfolge konnten bereits verzeichnet werden. Die jährliche Zunahme der
ausländischen Wohnbevölkerung ist seit 1991 rückläufig. Die Zuwachsrate ist von
5,8% im Jahre 1990 auf 2,3% im Jahre 1995 zurückgegangen. Wegen der
verschiedenen Automatismen hat sich allerdings gezeigt, dass der Bremsweg
solcher Massnahmen lang ist.

Während der erwähnten Übergangsregelung für Personen aus dem ehemaligen
Jugoslawien konnte einer grossen Zahl von Saisonniers ein dauerhafter
Aufenthalt in der Schweiz ermöglicht werden. Unter bestimmten Voraussetzungen
ist die Erteilung von Jahresaufenthaltsbewilligungen noch bis Ende 1996
möglich. Namentlich in der Folge von Umwandlungen und des damit verbundenen
Familiennachzugs verdoppelte sich in der Schweiz zwischen Dezember 1990 und
Dezember 1995 die ständige Wohnbevölkerung aus dem ehemaligen Jugoslawien auf
rund 294'000 Personen. Die getroffene Lösung kann daher sicher nicht als
abrupter Kurswechsel bezeichnet werden.

Neben diesen Massnahmen zur Beschränkung der Zuwanderung sei daran erinnert,
dass wir seit 1993 in einzelnen Bereichen auch autonome
Liberalisierungsschritte beim Personenverkehr vorgenommen haben. Darunter
fallen etwa die Aufgabe des Vorrangs inländischer Arbeitskräfte bei der
Zulassung von wichtigen Führungskräften und hochqualifizierten Fachleuten, die
Abschaffung der einjährigen Wartefrist beim Familiennachzug sowie die Gewährung
weitgehender beruflicher Freizügigkeit für Grenzgänger, die seit fünf Jahren in
der Schweiz erwerbstätig sind.

Ein wichtiges Anliegen des Bundesrates ist - nicht zuletzt auch aus
integrationspolitischen Gründen - die berufliche Wiedereingliederung der
arbeitslosen Ausländer. Ein Mittel dazu sind die in diesem Jahr in Kraft
getretenen Änderungen der Gesetzgebung über die Arbeitslosenversicherung mit
der Schaffung von regionalen Arbeitsvermittlungszentren,
Beschäftigungsprogrammen und der Neudefinition der Zumutbarkeit einer
Arbeitsstelle. Daneben werden weitere Massnahmen geprüft, die vor allem auch
die Chancen der anerkannten Flüchtlinge und der seit längerer Zeit vorläufig
aufgenommenen Ausländer auf dem Arbeitsmarkt erhöhen sollen.

Ausblick

Der Bundesrat hat sich für folgende Legislaturziele entschieden:

1.	Die qualitative Verbesserung im Personenverkehr mit der EU.

	Die bilateralen Verhandlungen mit der EU über den Personenverkehr haben
erste Priorität. Wie Sie wissen, hat der Bundesrat das ursprüngliche
schweizerische Verhandlungsmandat am 3. April 1996 angepasst.

Ich bin überzeugt, dass ein erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen auch
Schweizer Bürgerinnen und Bürgern sowie Wirtschaftsunternehmen mehr Vorteile
bringen und der Jugend gewisse Ausbildungs- und Arbeitsangebote eröffnen würde,
die nur im Ausland erhältlich sind. Durch das geplante Abkommen mit der EU
würde auch das in weiten Kreisen umstrittene Saisonnierstatut abgeschafft und
durch ein europakompatibles Kurzaufenthalterstatut ersetzt.

Schliesslich haben die Erfahrungen innerhalb der EU, neuestens auch in unserem
Nachbarland Österreich gezeigt, dass selbst die umfassende Umsetzung des freien
Personenverkehrs zu keinen grösseren Wanderungsbewegungen geführt hat.

2.	Verstärkte Eingliederung der ansässigen Ausländerinnen und Ausländern.

	Der Bundesrat beabsichtigt, zukünftig die Integration der dauernd bei
uns lebenden Ausländerinnen und Ausländer vermehrt zu unterstützen. Die
Integration bildet einen Hauptpfeiler der schweizerischen Ausländerpolitik. Die
Aufnahme in die örtliche Gemeinschaft und die Bereitschaft zur Einfügung in
unsere Gesellschaft sollen gefördert werden, ohne dass deswegen die angestammte
kulturelle Eigenart preisgegeben werden muss. Jede Einwanderung ist allerdings
auch mit gewissen notwendigen Anpassungen verbunden, sofern Teile der
Herkunftskultur zentralen Werten und Normen des Einwanderungslandes
entgegenstehen.

Mit der im Rahmen der Revision des Asylgesetzes vom Bundesrat ebenfalls
vorgesehenen Änderung des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der
Ausländer sollen die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass die
Integrationsbemühungen des Bundes verstärkt werden können.

3.	Aufnahme von Flüchtlingen und Schutzbedürftigen im Sinne unserer
humanitären Flüchtlingspolitik.

Im Asyl- und Flüchtlingsbereich wollen wir unsere humanitäre Politik
weiterführen, gleichzeitig aber Verbesserungen beim Vollzug von Wegweisungen
erreichen und Missbräuche konsequent bekämpfen. Auch müssen wir uns in noch
stärkerem Mass mit den übrigen europäischen Staaten abstimmen.

4.	Reduktion des Zuwachses der ausländischen Wohnbevölkerung

Ich gehe davon aus, dass auch in Zukunft wirtschaftliche Bedürfnisse, der
weltweite Migrationsdruck sowie kriegerische Ereignisse die Zuwanderung in die
Schweiz prägen werden. Wir müssen uns deshalb im klaren sein, dass eine völlige
Abschirmung nicht möglich ist und angesichts unserer vielfältigen
internationalen Verflechtungen und Interessen auch nicht erwünscht ist.

Hingegen lehnt der Bundesrat eine unkontrollierte oder ausschliesslich von der
wirtschaftlichen Entwicklung oder den Erfordernissen des Arbeitsmarktes
bestimmte Zuwanderung ab. Der Bundesrat ist daher entschlossen, die seit 1991
verfolgte Politik der Reduktion des Zuwachses der ausländischen Wohnbevölkerung
konsequent fortzusetzen.

Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass verschiedene
Volksinitiativen zur Asyl- und Ausländerpolitik hängig sind, die teilweise mit
drakonischen Massnahmen die Einwanderung begrenzen wollen. Ich möchte hier nur
die eingereichte, aber noch nicht behandelte Volksinitiative für eine Regelung
der Zuwanderung (18%-Initiative) erwähnen, die nach ersten Abklärungen bei
konkreter Umsetzung als höchst problematisch bezeichnet werden muss angesichts
eines Ausländerbestandes, der bereits heute bei 19% liegt. Zum einen bestünde
für Rekrutierungen über den Arbeitsmarkt (auch für qualifizierte Arbeitskräfte)
auf absehbare Zeit kein Spielraum mehr; zum andern könnte die Annahme der
Initiative den Vollzug internationaler Abkommen, die die Schweiz bereits
eingegangen ist, wie z.B. durch das GATS, oder erst eingehen will, z.B. mit der
EU, gefährden. Initiativen, die mit dem Brecheisen den Ausländerbestand in der
Schweiz reduzieren wollen, tragen wenig zur Lösung, aber viel zur allgemeinen
Verunsicherung bei und nicht zuletzt auch zur internationalen Isolation.

Eine erste Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse zum Migrationsbericht
Arbenz zeigt, dass die Vernehmlasser den 4 Legislaturzielen des Bundesrates
weitestgehend zustimmen. Ich bin überzeugt, dass auf der skizzierten Linie ein
Konsens möglich ist. Der Bundesrat wird noch vor dem Sommer von den
Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis nehmen und das weitere Vorgehen festlegen.
Ich muss aber davor warnen, im Erlass eines Migrationsgesetzes einen deus ex
machina für unlösbare Probleme zu sehen. Anderseits steht ausser Zweifel, dass
eine ganzheitliche Politik notwendig ist und dass wir das schwierige Thema
vermehrt mit vernetztem Denken angehen müssen. Wir sollten dafür aber nicht den
Erlass eines noch schwierig zu erarbeitenden Migrationsgesetzes abwarten. Denn
ganzheitliche Ausländer- und Asylpolitik lässt sich mit den bestehenden
Instrumenten schon heute betreiben, wenn nur die Einsicht und der politische
Wille dazu bestehen. Ich verweise etwa auf die Totalrevision des Asylgesetzes,
das zur Zeit in den Räten behandelt wird. Der Bundesrat hat hier bereits
Elemente vorgeschlagen, die als Teil einer künftigen Migrationspolitik
betrachtet werden können, wie etwa die Neuregelung der Schutzbedürftigen, die
stärkere Förderung der Integration von Ausländerinnen und Ausländern oder die
Rückkehrhilfe des Bundes für Flüchtlinge.

Von grosser Bedeutung ist die Information der Bevölkerung über die Hintergründe
der schweizerischen Asyl- und Ausländerpolitik. Ich bin mir natürlich bewusst,
dass diese Aufgabe angesichts der Komplexität des Problems nicht sehr einfach
zu erfüllen ist. Eine umfassende Information auf dem Boden einer konsequenten
Ausländer- und Asylpolitik kann aber dazu beitragen, dass Vorurteile und
falsche Vorstellungen abgebaut werden und dass eine sachlichere Diskussion über
die Ziele einer schweizerischen Migrationspolitik möglich wird. Ich möchte Sie
in diesem Sinne bitten, auch Ihren Beitrag hiezu zu leisten.

Ich möchte in diesem Zusammenhang eine jüngst verbreitete Meldung erwähnen, die
nicht den Tatsachen entspricht: Es geht um die Verhaftung von LTTE-Mitgliedern
in der Schweiz. Ich kann Sie versichern, dass dies nichts mit der
Unterzeichnung des Notenwechsels durch die srilankische Regierung zu tun hatte.
Die Aktion stand auch nicht unter der Leitung der Bundesanwaltschaft. Richtig
ist, dass Sri Lanka die Schweiz bei verschiedenen Gelegenheiten zu Massnahmen
gegen kriminelle Machenschaften der LTTE aufforderte. Dies wurde aber zu keiner
Zeit zu einer Bedingung für die Unterzeichnung des Notenwechsels gemacht.

Wir müssen die Akzeptanz unserer Politik in diesem heiklen Bereich bei unserer
Bevölkerung vergrössern bzw. wiederherstellen. Nur so werden wir die
schwierigen Abstimmungen, die in nächster Zeit anstehen, gewinnen können. Ich
bin überzeugt, dass uns dies gelingen wird, wenn wir eine humane Ausländer- und
Flüchtlingspolitik verbinden mit einer Arbeitsmarktpolitik, die auf echte, in
Zukunft gerichtete Bedürfnisse unserer Wirtschaft ausgerichtet ist und die
Sorgen und Ängste unserer Bürgerinnen und Bürgern ernst nimmt.