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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Die deutsche Rechtschreibung wird einfacher (8.5.96)

Pressecommuniqué

Die deutsche Rechtschreibung wird einfacher

Auch die Schweiz wird sich an der Rechtschreibreform beteiligen, welche die
deutschsprachigen Länder 1998 einführen wollen. Der Bundesrat hat deshalb
beschlossen, am 1. Juli 1996 in Wien eine entsprechende Absichtserklärung zu
unterzeichnen. Die Reform ist das Ergebnis wissenschaftlicher Zusammenarbeit
von Expertengruppen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Wir schreiben Nummer, aber numerieren. Massstab steht neben Schiffahrt, und
wenn wir radfahren statt Auto fahren, so müssen wir auch das in der
Rechtschreibung berücksichtigen. Die Sprache ist nicht immer logisch! Darunter
leiden vor allem Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, aber sogar
Akademikerinnen und Akademiker fühlen sich oft unsicher.

Das soll mit der neuen Rechtschreibreform besser werden. Es geht vor allem
darum, die Rechtschreibung durch mehr Systematik leichter lehr-, lern- und
handhabbar zu machen. Die Reform erfasst alle Bereiche der Rechtschreibung. Sie
ist jedoch sehr massvoll. So beschränkt sie sich in der eigentlichen
Wortschreibung, also bei den Lauten und Buchstaben, in erster Linie darauf, die
Schreibung des Wortstammes in der gleichen Wortfamilie zu vereinheitlichen:
Also nummerieren wie Nummer, oder platzieren wie Platz usw. Die Reform bringt
viele echte Erleichterungen, ohne jedoch die vertrauten Schriftbilder
wesentlich zu verändern und die Lesbarkeit der Texte zu beeinträchtigen.

Für die Schweiz ist unter anderem wichtig, dass die Reform nicht strikte die
Eindeutschung von Bezeichnungen fremdsprachlichen Ursprungs verlangt, sondern
Varianten anbietet. Dies macht es uns möglich, statt Portmonee, Majonäse oder
Spagetti weiterhin Portemonnaie, Mayonnaise und Spaghetti zu schreiben. Solche
unveränderten Bezeichnungen wirken als Brücken der Verständigung, was in einem
Land, in dem verschiedene Sprachgemeinschaften leben, von Bedeutung ist.

Die Reform tritt am 1. August 1998 in Kraft. Wer die alte Schreibweise
verwendet, muss sich das jedoch erst ab 2005 als Fehler anrechnen lassen. Dank
dieser langen Übergangsfrist können namentlich die Schulbücher im normalen
Rhythmus erneuert werden, so dass keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Für den Bund wird der Chef der Sprachdienste der Bundesverwaltung, Vizekanzler
Achille Casanova, die Absichtserklärung unterschreiben, für die Kantone
Regierungsrat Peter Schmid (Bern), Präsident der Konferenz der kantonalen
Erziehungsdirektoren, welche massgebend an der Erarbeitung der Reform beteiligt
war.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI

Informationsdienst

8.5.1996

Auskunftsperson
Dr.iur. h.c. Werner Hauck, Sektionschef Deutscher Sprachdienst, Bundeskanzlei
Tel. 031 324 11 08