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Der Bundesrat verabschiedet eine Botschaft an die eidgenössischen Räte über die Gewährung und die Rückzahlung von Darlehen an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf

Pressemitteilung	Bern, 1. Mai 1996

Der Bundesrat verabschiedet eine Botschaft an die eidgenössischen Räte über
die Gewährung und die Rückzahlung von Darlehen an die Immobilienstiftung für
die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf

Der Bundesrat hat heute die oben erwähnte Botschaft verabschiedet. Dabei
werden vor allem die Rückzahlungsbedingungen der Darlehen geändert, das heisst
einerseits sollen die Zinsen - zur Zeit drei Prozent - auf den im Rahmen der
FIPOI gewährten Darlehen aufgehoben und anderseits die Rückzahldauer dieser
Darlehen einheitlich auf 50 Jahre festgelegt werden.

Die geänderten Bedingungen finden im Fall der neuen Darlehen Anwendung, die
der FIPOI gewährt werden. Ihre Anwendung erstreckt sich aber auch auf die
Darlehen, die bereits im Rahmen der FIPOI gewährt worden sind, und deren
Rückzahlung noch nicht beendet ist. Sie bringen eine Verminderung der mit der
Rückzahlung dieser Darlehen verbundenen finanziellen Lasten von rund 40
Prozent.

Im Frühling dieses Jahres wurde die permanente gemischte Arbeitsgruppe Bund -
Kanton Genf über die Prioritäten für das internationale Genf geschaffen. Unter
der Leitung von Staatssekretär Jakob Kellenberger hat sie die Aufgabe, die
Situation des internationalen Genfs in einem Umfeld zunehmender Konkurrenz im
Sitzstaatbereich zu analysieren und eine Strategie für die Zukunft dieses für
unsere Aussenpolitik wichtigen Instruments zu erarbeiten. Am Ende des
vergangenen Sommers legte die Gruppe einen ersten Bericht vor. Um die
finanzielle Belastung der in Genf niedergelassenen internationalen
Organisationen zu verringern, schlug dieser Bericht als wichtigste Massnahme
vor, die Rückzahlungsbedingungen für die im Rahmen der FIPOI gewährten
Darlehen zu revidieren. Der Bundesrat hat den Bericht am 2. Oktober 1995
gutgeheissen und das EDA beauftragt, zusammen mit dem EFD eine Botschaft an
die eidgenössischen Räte betreffend die Änderung der Rückzahlungsbedingungen
für die im Rahmen der FIPOI gewährten Darlehen auszuarbeiten.

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