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Examensbericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) über das schweizerische Investitionsregime

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT	EIDGENÖSSISCHES
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN	VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT

	Bern, 1. Mai 1996

Pressemitteilung

Examensbericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) über das schweizerische Investitionsregime

Im Rahmen der seit 1993 durchgeführten OECD-Länderexamen werden die
Investitionsregimes der Mitgliedländer gestützt auf die massgeblichen
Investitionsinstrumente der OECD (Kapitalverkehrskodex,
Inländerbehandlungsinstrument) periodisch überprüft. Mit Blick auf die
weltweit zunehmende Bedeutung ausländischer Direktinvestitionen wird darüber
hinaus das generelle Investitionsumfeld in den Mitgliedländern unter die Lupe
genommen. Der OECD-Rat hat den Examensbericht über das schweizerische
Investitionsregime, der auch mit Blick auf die Verbesserung der
schweizerischen Standortbestimmungen zu würdigen ist, am 12. Februar 1996 in
Paris verabschiedet und zur Publikation freigegeben.

Der erwähnte Bericht stuft das schweizerische Investitionsregime insgesamt als
liberal ein, ortet jedoch weitere Liberalisierungsmöglichkeiten. Der Bericht
würdigt das Programm zur marktwirtschaftlichen Erneuerung - im Vordergrund
stehen das revidierte Kartellgesetz sowie das neue Binnenmarktgesetz - als
wichtigen Beitrag zur weiteren Liberalisierung des Investitionsregimes.

Kritisiert werden die noch bestehenden Investitionshindernisse, namentlich das
als einschneidend betrachtete Bewilligungsregime für den Grundstückerwerb
durch ausländische Investoren (Lex Friedrich); die Nationalitätsvorschriften,
vor allem im Energiebereich, welche ausländische Investoren von diesem Sektor
weitgehend ausschliessen; die Reziprozitätsklauseln in den Bereichen Banken
und Radio/Fernsehen sowie die gemäss revidiertem Aktienrecht noch zulässigen
statutarischen Beschränkungen betreffend Anerkennung als Aktionär, deren
Gebrauch den Marktzutritt für ausländische Investoren mittels Übernahmen
schweizerischer Gesellschaften erheblich erschweren könne.

Weitere Auskünfte erteilen:
Roland Lempen, EVD/Bundesamt für Aussenwirtschaft, Tel. 031 / 324 08 54 oder
Lukas Beglinger, EDA/Finanz- und Wirtschaftsdienst, Tel. 031 / 322 30 17.