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Neue Wege für die Finanzierung zweier Strassenprojekte in Genf und Bern

PRESSEMITTEILUNG

Neue Wege für die Finanzierung zweier Strassenprojekte in Genf und Bern

Der Bundesrat hat eine Aussprache über die Anträge der Kantone Genf und Bern
zur Finanzierung von zwei Strassenprojekten geführt. Der Bundesrat will dem
Parlament beantragen, den beiden genannten Kantonen je eine Ausnahmebewilligung
für zwei gebührenpflichtige Strassen zu erteilen. Mit den Erträgen könnten dann
die geplante "Traversée de la Rade" in Genf und der projektierte Schanzentunnel
in Bern finanziert werden. Der Bundesrat hat das EVED nun mit der Ausarbeitung
einer entsprechenden Vorlage beauftragt.

Der Erhebung von Strassenbenützungsgebühren durch Kantone und Gemeinden sind
Schranken gesetzt. Unsere Bundesverfassung enthält für die Benützung der
öffentlich zugänglichen Strassen ein Gebührenverbot (Art. 37 Abs. 2 BV). Die
Bundesversammlung kann jedoch eine Ausnahmebewilligung erteilen.

Der Staatsrat des Kantons Genf hat in der ersten Hälfte des Jahres 1995 den
Bundesrat um eine Ausnahmebewilligung für die Querung der Genferseebucht
ersucht. Der Regierungsrat des Kantons Bern folgte am 24. Januar 1996 für das
Projekt Schanzentunnel im Rahmen des Masterplanes der Stadt Bern. Der Bundesrat
beabsichtigt nun, dem Parlament zu beantragen, diesen kantonalen Begehren für
Strassenbenützungsgebühren stattzugeben. Mit der Ausnahmebewilligung für die
beiden Städte ist eine verlässlichere Planung und gegebenenfalls eine
zeitgerechte Realisierung der Bauprojekte der Städte Genf und Bern möglich. Die
beiden Projekte bedeuten auch ein neues Instrument zur Gestaltung städtischer
Verkehrspolitik hinsichtlich Luftbelastung und Kostenwahrheit. Gleichzeitig
lassen sich mit diesen Pilotprojekten praktische Erfahrungen im Hinblick auf
die allfällige Einführung von Road Pricing bei künftigen Projekten sammeln.

3. 96                                     Eidgenössisches Verkehrs- und
                                          Energiewirtschaftsdepartement
                                          Pressedienst

Auskünfte:     Dr. Christian Küng, stv. Leiter des Dienstes für
               Gesamtverkehrsfragen,      GS EVED, Tel. 031 / 322 55 68