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Lärmbelastungskataster der Bahnen fertiggestellt

PRESSEMITTEILUNG

Lärmbelastungskataster der Bahnen fertiggestellt

In diesen Tagen wurde den Kantonen der detaillierte Lärmbelastungskataster der
Bahnen zugestellt. Dieses umfangreiche  Werk gibt in Form von Situationsplänen
und Tabellen pro Gemeinde Auskunft über die durch die Bahnen  verursachte
Lärmbelastung. Er dient den betroffenen Kantonen und Gemeinden zudem als
Entscheidungsgrundlage für die Ausscheidung und Erschliessung von Bauzonen
entlang von Bahnlinien und bei der Beurteilung von Baugesuchen. Der
Lärmbelastungskataster bildet im weiteren die Grundlage für die   Projektierung
der Lärmschutzmassnahmen, wie sie im Bericht der Arbeitsgruppe "Finanzierung
des öffentlichen Verkehrs" vorgesehen sind. Laut der Lärmschutzverordnung sind
die Teilstrecken mit überschrittenen Lärmgrenzwerten bis Ende März 2002 zu
sanieren.

Mit der Inkraftsetzung der Lärmschutzverordnung am 1. April 1987 wurden die
Bahnen verpflichtet, die Lärmemissionen entlang ihrer Anlagen zu dokumentieren.
Das dazu eingeschlagene Verfahren lief über zwei Stufen und wurde mit dem
Lärmbelastungskataster weitergeführt. Dieser Kataster dokumentiert die
Lärmbelastung derjenigen Bahnen und kritischen Teilstrecken, die nach Abschluss
der ersten Grobbeurteilung (1988) und dem Lärm-Grobkataster von 1991
katasterpflichtig blieben.

Im Hinblick auf den zeitlichen Ablauf der einzelnen Untersuchungen hat das
Bundesamt für Verkehr in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt, Wald und
Landschaft (BUWAL) für die SBB-Strecken eine Prioritätenordnung für die
Lärmermittlung festgelegt:

Prioritäten 0   Teilstrecken mit bereits eingeleiteten Lärmschutzprojekten
und 1           sowie Strecken entlang des Huckepack-Korridors Gotthard. Für
                letztere wurde der Lärmbelastungskataster im Rahmen der
                Umweltbilanz bereits 1992 erstellt.
Prioritäten 2   Auf diese Streckenabschnitte bezieht sich der nun neu
und 3           vorliegende Lärmbelastungskataster. Darin wird für ca. 310
                Gemeinden in 17 Kantonen die Lärmbelastung an ausgewählten
                Punkten dargestellt.
Prioritäten 4   Streckenabschnitte mit geringen Grenzwertüberschreitungen oder
und 5           relativ wenig betroffenen Personen. Eine entsprechende
                Erweiterung des Lärmbelastungskatasters ist vorgesehen.

Von den 80 KTU blieben bis zum Schluss lediglich 11 Unternehmungen (BLS, GBS,
BN, BT, EBT, VHB, SZU, SOB und DB bei den Normalspurbahnen sowie RhB und WSB
bei den Schmalspurbahnen) katasterpflichtig und sind im Lärmbelastungskataster
erfasst. Bei den übrigen Bahnen wurden die Immissionsgrenzwerte nicht erreicht,
bzw. überschritten diese nur im unbebauten Terrain (innerhalb der Geleiseachse
bis zur Baulinie). In der  Westschweiz wurden die Lärmemissionsgrenzwerte von
keiner KTU überschritten.

Dort wo die Grenzwerte überschritten werden, sind die Bahnen verpflichtet,
geeignete Massnahmen zur Verminderung der Lärmbelastung zu realisieren. Diese
müssen gemäss Lärmschutzverordnung bis Ende März 2002 abgeschlossen werden. Die
Realisierung der  Lärmsanierungen hängt allerdings vom gewählten Sanierungs-
und Finanzierungskonzept ab und kann Massnahmen entlang der Bahnlinien wie auch
entsprechende Verbesserungen am Rollmaterial beinhalten.

2.96                                      BUNDESAMT FÜR VERKEHR
                                          Stabsstelle Kommunikation

Auskunftsstelle: Stabsstelle für Kommunikation Tel.: 031 / 322 36 43

              Der Lärmschutzkataster ist sehr umfangreich und kann demzufolge
              nicht abgegeben werden.