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Einfuhr von Weisswein: Änderungen

PRESSEMITTEILUNG

Einfuhr von Weisswein: Änderungen

Der Bundesrat senkt den Ausserkontingentszollansatz (AKZ) für Weisswein in Flaschen
von 570 auf 300 Franken je Hektoliter. Diese Massnahme tritt rückwirkend auf 1.
Januar 1996 in Kraft. Der zwischen dem 1. und dem 4. Januar 1996 eingeführte
Weisswein wird zum Kontingentszollansatz belastet.

Die Neuregelung des Imports von Weisswein auf den 1. Januar 1996 wurde von
besonderen Umständen begleitet. Dem hat der Bundesrat Rechnung getragen, indem er
die geltende Regelung grundsätzlich in Kraft lässt, jedoch gewisse Anpassungen
vornimmt. Seinen Entscheid hat der Bundesrat auf der Grundlage des Berichtes
getroffen, den er von den betroffenen Verwaltungszweigen bis Ende Februar bestellt
hatte.

Der in der Zeit vom 1. bis zum 4. Januar 1996 eingeführte Weisswein wird zum
Kontingentszoll belastet:

Der Bundesrat hat beschlossen, dass die gesamte, zwischen dem 1. und dem 4. Januar
1996 eingeführte Weissweinmenge zum Kontingentszollansatz zu verzollen ist (34
Franken per 100kg brutto Weisswein in Fässern bis zum 13 Volumenprozent
Alkoholgehalt, 46 Franken per 100kg brutto Weisswein in Fässern über 13
Volumenprozent Alkoholgehalt und 50 Franken pro 100kg brutto Weisswein in Flaschen).

Mit diesem Entscheid trägt der Bundesrat der fehlerhaften Information am 4. Januar
1996 über den Stand der Ausnützung des Weissweinkontingents Rechnung. An diesem 
Tag
wurde gemeldet, das Zollkontingent von 150'000 hl sei noch nicht ausgeschöpft; in
Tat und Wahrheit wurde dieses Kontingent bereits am Vortag (3. Januar 1996)
ausgeschöpft. Der Bundesrat anerkennt deshalb, dass am 3. und 4. Januar 1996 der
Weisswein in gutem Glauben eingeführt wurde, das Kontingent sei noch nicht
ausgeschöpft.

Der Ausserkontingentszollansatz für Weisswein in Flaschen wird von 570 auf 300
Franken je Hektoliter gesenkt:

Der Bundesrat hat weiter entschieden, den Ausserkontingentszollansatz (AKZ) für
Weisswein in Flaschen von 570 auf 300 Franken je Hektoliter zurückzunehmen. Diese
Massnahme gilt rückwirkend vom 1. Januar 1996 an. Die Rückerstattungsansprüche
müssen bis zum 30. Juni 1996 bei derjenigen Zollstation angemeldet werden, bei
welcher der davon betroffene Weisswein verzollt wurde.

Der Bundesrat stellt fest, dass die auf 1. Januar 1996 eingeführte Neuregelung der
Weissweineinfuhr zu einer Konzentration der Einfuhren auf die ersten Tage des Monats
Januar geführt hat. So haben acht Firmen allein am 2. Januar über 100'000 hl
Weisswein eingeführt, was die Ausschöpfung des gesamten Zollkontingents bereits 
im
Verlauf des 3. Januars zur Folge hatte. Um den Händlern die Einfuhr von
Qualitätsweisswein des Jahrgangs 1995 zu ermöglichen, der erst später verfügbar 
ist,
hat der Bundesrat nun beschlossen, den Ausserkontingentszollansatz zu senken. Er
beträgt nun noch 2.25 Franken pro Flasche Weisswein anstatt 4.27 Franken.

Der Bundesrat ist weiterhin davon überzeugt, dass das am 1. Januar 1996 eingeführte
System zur Einfuhr von Weisswein den gemeinsamen Interessen von Produzenten und
Importeuren entspricht: es bringt einerseits eine schrittweise, im Interesse der
Importeure liegende Liberalisierung, lässt jedoch anderseits den Produzenten die
nötige Zeit zur allmählichen Anpassung. Der Bundesrat wird die Entwicklung von Markt
und Lagerbeständen weiterhin aufmerksam verfolgen und die Lage im Verlauf dieses
Sommers erneut beurteilen.

Der Bundesrat erinnert zudem daran, dass die Zusammenlegung der Kontingente zur
Einfuhr von Rot- und Weisswein für den 1. Januar 2001 vorgesehen ist.

Bern, 4. März 1996

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Bundesamt für Landwirtschaft, Sektion Rebbau und Weinwirtschaft, Frédéric Rothen, 
Tf
031/322'25'63